Freie Werkstätten: Apple verfügt strikte Auflagen für Reparaturprogramm

Wer offizielle Ersatzteile will, erlaubt im Rahmen des "Independent Repair Provider Program", dass Apple jederzeit vorbeischauen kann. Und das ist nicht alles.

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Bericht: Freie Werkstätten müssen harten Apple-Vertrag unterschreiben

Ein zerlegtes iPhone 11.

(Bild: iFixIt)

Lesezeit: 3 Min.
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Apples neues Reparaturprogramm für Betreiber freier iPhone-Werkstätten geht mit strikten Bestimmungen einher. Das berichten amerikanische Anwälte, die die entsprechenden Verträge zur Einsicht nehmen konnten. Das Regelwerk sei "belastend" beziehungsweise sogar "verrückt", sagten die Juristen gegenüber dem IT-Blog Motherboard, dem die Dokumente vorliegen.

Das sogenannte Independent Repair Provider Program, das erstmals Originalersatzteile an Anbieter ausgibt, die nicht Teil von Apples offiziellem Werkstättennetz ("Apple Authorized Service Provider", ASP) sind, sei "invasiv für die Anbieter und ihre Kunden", heißt es in dem Bericht.

In dem Vertrag steht unter anderem, dass Apple und seinen Vertretern das Recht eingeräumt wird, unangekündigt vorbeizusehen, um einen "Audit" beziehungsweise "Inspektionen" in der freien Werkstatt durchzuführen. Die Werkstätten dürfen keine "verbotenen Produkte" nutzen. Darunter fallen "gefälschte Teile" sowie "Produkte und Dienste, die das geistige Eigentum von Apple verletzen". Weiterhin darf Apple "verbotene Produkte" auch "einziehen". Da viele freie Werkstätten nicht nur Apple-Produkte reparieren, kann das zum Problem werden.

Werden bei den Audits "verbotene" Reparaturkomponenten entdeckt, können Strafzahlungen die Folge sein. Diese liegen bei "1000 US-Dollar für jede Transaktion während der Prüfperiode", solange mehr als zwei Prozent der Transaktionen "verbotene Produkte" beinhalten. Verlässt ein freier Reparateur das Programm, endet diese Verpflichtung noch nicht. Inspektionen seien dann noch fünf weitere Jahre lang erlaubt. Weiterhin müssten Kundendaten mit Apple geteilt werden, darunter Name, Telefonnummer und Anschrift.

Bevor eine Reparatur beginnen kann, müssen Kunden außerdem unterschreiben, dass sie wissen, dass die Reparatur nicht von einem ASP kommt und Apple keine Garantie für diese übernimmt. Das sei so, zitiert Motherboard einen "Right to Repair"-Aktivisten, als müssten die freien Werkstätten "Werbung gegen sich selbst" machen.

Ein von Motherboard interviewter Rechtsprofessor kommentierte, die Regelung gebe Apple sehr viel Macht, gegen Firmen vorzugehen, die den Vertrag unterzeichneten. Die Sprache sei "subjektiv und mehrdeutig" und enthalte "sehr breite Definitionen". Apple hatte lange gegen ein "Right to Repair" gekämpft und sich schließlich im vergangenen August entschieden, erstmals Ersatzteile an freie Werkstätten auszugeben. Zunächst lief hier ein Pilotprogramm in den USA – ein weltweiter Rollout scheint jedoch geplant.

Apple teilte in einem Statement mit, Ziel des Unternehmens sei es, Kunden "mehr Optionen und Orte für sichere und verlässliche Reparaturen" zu geben. Das Independent Repair Provider Program sei so gestaltet, dass Reparaturbetriebe aller Größen Zugriff auf Originalteile, Training und Werkzeuge erhielten, "um die typischsten iPhone-Reparaturen" durchzuführen.

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Man sei erfreut über die ersten Rückmeldungen "und das große Interesse". Man arbeite nun "eng mit interessierten Parteien zusammen" und werde "die Sprache in unserem Material" basierend auf deren Rückmeldungen "aktualisieren".

(bsc)