E-Book-Streit: AuĂźergerichtliche Einigung genehmigt
Die außergerichtliche Einigung zwischen dem Justizministerium und drei Großverlagen wurde von der zuständigen Richterin genehmigt. Diese müssen nun ihre Verträge mit Apple kündigen und den Händlern ermöglichen die Verkaufspreis selbst festzulegen.
Im US-Verfahren um wettbewerbswidrige Preisabsprachen bei E-Books hat die zuständige Richterin Denise Cote der außergerichtlichen Einigung zwischen dem Justizministerium und drei der beteiligten Großverlage zugestimmt. Das teilte sie am gestrigen Donnerstag in einer ausführlichen Begründung (PDF-Datei) mit. Dabei erteilte sie den gegen diese Einigung vorgebrachten Argumenten eine deutliche Absage. Eine weitere Anhörung dazu hielt sie für unnötig, da eine solche nur zu einer Verzögerung aber keiner anderen Entscheidung führen würde.
In der außergerichtlichen Einigung verpflichten sich die drei Verlage Hachette, HarperCollins und Simon & Schuster, ihre Verträge nach dem sogenannten Agenturmodell mit Apple zu kündigen. Darüber hinaus sollen sie auch alle Verträge mit anderen Buchhändlern kündigen, in denen diesen in gleichem Maße untersagt wird, selbst die Verkaufspreise für E-Books festzulegen. Außerdem dürfen sie für mindestens zwei Jahre keinen solchen Vertrag neu abschließen. Vor wenigen Tagen hatten sich die Verlage und das Justizministerium außerdem auf Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe geeinigt.
In ihrer Begründung erläutert die Richterin nun, dass eine Vielzahl von Kommentaren zu der außergerichtlichen Einigung eingegangen seien. Die große Mehrzahl davon habe sich gegen deren Genehmigung ausgesprochen. Kritisiert wurde entweder, dass die Einigung den E-Book-Markt schwächen würde oder aber legales Verhalten untersage. Weiterhin wurde angezweifelt, dass die Regierung ihre Vorwürfe ausreichend begründet habe oder es wurde behauptet, dass das Verhalten der Verlage sowie Apples ganz im Gegenteil den Wettbewerb sogar gestärkt habe.
All diese Vorwürfe entkräftet Cote in ihrer Entscheidung. So sei es nicht die Aufgabe des Gerichts, Buchhändler vor Konkurrenz auf dem Markt zu schützen. Auch eine Überregulierung sieht sie in der Absprache nicht. Weiterhin habe das US-Justizministerium seine Vorwürfe hinreichend untermauert und aufgezeigt, wie durch den Schwenk zum Agenturmodell den Kunden jede Möglichkeit genommen wurde, Bestseller zu dem gewohnten Preis von knapp 10 US-Dollar zu bekommen.
Etwas ausführlicher geht Cote auf das Argument ein, die getroffenen Absprachen seien nötig gewesen, um eine Monopolstellung Amazons zu verhindern und den Wettbewerb zu stärken. Stattdessen waren es laut Cote jedoch die Investitionen von Firmen wie Apple, Google und Sony, die den Wettbewerb angekurbelt hätten und den Marktanteil von Amazon senkten. Der Wechsel zum Agenturmodell habe dagegen mögliche Innovationen wie "All you can read"-Programme, Abonnement-Angebote oder Sonderpreise für Bücherclubs abgewürgt.
Nach der Genehmigung des auĂźergerichtlichen Einigung, konzentriert sich die juristische Auseinandersetzung nun auf den Streit zwischen dem US-Justizministerium und Apple sowie die beiden GroĂźverlage Macmillan und die Penguin Group. Diese wehren sich gegen den Vorwurf, der gemeinschaftliche Wechsel hin zum Agenturmodell, bei dem der Verlag den Endverkaufspreis festlegt, sei wettbewerbswidrig gewesen. (mho)