In-App-Bezahlfunktionen lassen sich leicht aushebeln
Gerade in mobilen Spielen auf dem Smartphone sind Bezahlfunktionen in einer App ein beliebter Bestandteil vieler Entwickler. Jedoch lassen sich die Implementierungen leicht umgehen.
Wer mit seinen Apps Geld verdienen will, sollte sie mit diversen SicherheitsÂmechanismen, am besten auch serverseitig, vor Missbrauch schĂĽtzen. Angriffe sind dadurch zwar nicht gänzlich auszuschlieĂźen, lassen sich aber stark erschweren.
Die Funktion In-App Billing (IAB) von Android und das verÂgleichÂbare In-App Purchase (IAP) unter iOS erlauÂben es einem Entwickler, mit wenig Aufwand BezahlÂfunktioÂnen in seine App zu integrieren. Typische Anwendungsfälle sind Spiele, die Bonuspunkte, Spielgeld oder Erweiterungen – etwa neue Gegenstände und Spielwelten – innerhalb der App zum Erwerb anbieten. Doch das Abwickeln von Bezahlprozessen ĂĽber App-Stores ist nicht nur fĂĽr Kunden und Verkäufer komfortabel – fĂĽr Angreifer, die "umsonst" einkaufen wollen, leider ebenfalls.
Manipulation von Kaufprozessen möglich
"Gerade wenn die Implementierung von Sicherheitsfunktionen wie eine lokale SignaturprĂĽfung – also auf dem Smartphone des Nutzers – vorgegebenen Strukturen folgt und sich an die generellen Funktionen des Betriebssystems hält, erlaubt dies auch allgemeine Angriffe, die bei einer Vielzahl von Apps funktionieren", erläutert iX-Redakteurin Ute Roos. Die MögÂlichÂkeiten, In-App-Billing-Funktionen auszuhebeln, sind dann groĂź. Kriminelle können die Funktionsweise der Anwendung manipuÂlieren, den Kaufprozess ĂĽberspringen oder die App so veränÂdern, dass sie direkt im Premium-Modus startet. Klassischerweise wird dafĂĽr das Programm auf einem gerooteten oder "jailbroken" Gerät installiert.
In der iX Ausgabe 7/2015 wird Entwicklern geraten, die Signaturprüfung aller Einkäufe auf vertrauenswürdigen Serversystemen und nicht ausschließlich auf dem Gerät des Nutzers durchzuführen. Um zusätzlich App-spezifische Angriffe auszuschließen, sollten freischaltbare Inhalte erst nach einer Überprüfung des Kaufbelegs zum Herunterladen zur Verfügung stehen. (fo)