Musik-Streaming: Apple will das Bezahlmodell für Künstler und Labels vereinfachen

Apple setzt sich dafür ein, dass Künstler, Labels und Rechteinhaber für Musik-Streaming künftig nach simpleren Richtlinien bezahlt werden. Dieser Ansatz könnte für Konkurrent Spotify negative Auswirkungen haben.

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Streaming-Service Apple Music

(Bild: dpa, Sebastian Kahnert)

Lesezeit: 2 Min.

Apple hat einen vorläufigen Antrag bei der US-amerikanischen Urheberrecht-Regelstelle Copyright Royalty Board eingereicht. Mit diesem will Apple eine für alle Musik-Streaming-Anbieter geltende Vereinfachung des Bezahlmodells für die Musikindustrie anstoßen.

Dabei steht dem Branchenblatt Billboard zufolge im Fokus, die "komplizierte Formel" zur Gewinnbeteiligung von Künstlern aufzubrechen. Zudem will Apple, dass für Labels und Rechteinhaber die gleichen Klauseln gelten; derzeit ist das nicht der Fall.

Am Ende favorisiert der Konzern eine All-in-one-Lösung, die "fair, simpel und transparent" sei. Er schlägt vor, 0,00091 US-Dollar für jeden Song-Abruf oder 9,1 US-Cent für hundert Abrufe zu zahlen. Der aus dem letzten Vorschlag resultierende Gewinn wäre gleichzusetzen mit dem Gewinn für einen kostenpflichtigen Download eines Songs.

Dieser Ansatz würde kostenfreie Musik-Streaming-Angebote unter Druck setzen. Befürwortet die US-amerikanische Urheberrecht-Regelstelle Apples Vorschlag, müsste etwa Spotify im Vergleich zum derzeit herrschenden Ansatz mehr Tantiemen ausschütten: Aktuell zahlt Spotify eine prozentuale Beteiligung aus; beim Inkrafttreten der neuen Richtlinie wäre stets ein Mindestpreis fällig.

Eine Umsetzung des Vorschlags ist aber noch nicht absehbar: Die zuständigen Richter für die Festsetzung der Richtlinien befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium der Diskussion. Dabei erörtern sie die Tantiemen-Ausschüttung für die Jahre 2018 bis 2022.

Seit einigen Wochen beharken sich Apple und Spotify gegenseitig; beide sind Anbieter von Musik-Streaming-Angeboten. Anfang Juli warf Apple Spotify "Gerüchte und Halbwahrheiten" vor. Im Kern des Streits geht es um Apples Vorgaben für In-App-Käufe, durch die der Konzern maximal 30 Prozent von derartigen Einkäufen mitverdient. (des)