Samsung, Apple und Google gegen Patenttrolle in der EU
In einem offenen Brief haben zahlreiche Unternehmen Bedenken zu den geplanten Regeln für das gemeinsamen EU-Patentgericht geäußert. Sie befürchten einen Missbrauch durch Patenttrolle, also reine Patentverwerter.
- Christian Kirsch
Man mag sich in Patentprozessen erbittert bekriegen, wenn es aber um Patenttrolle, also reine Patentverwerter ohne eigene Produkte, geht, liegen die Interessen dann doch gleich: Mehrere Firmen haben jetzt in einem gemeinsamen Offenen Brief an die EU-Gremien die geplanten Regeln (PDF-Dokument) für das gemeinsame EU-Patentgericht (UPC) kritisiert. Zu den Unterzeichnern gehören sowohl IT-Firmen wie Google, Apple, Microsoft und Samsung als auch die Deutsche Post, adidas und die Deutsche Telekom.
Hauptkritikpunkt ist die Zweiteilung (bifurcation) der Rechtsprechung: Wie in Deutschland soll eine Klage wegen Verletzung eines einheitlichen europäischen Patents unabhängig von der Prüfung der Patentgültigkeit möglich sein. Die Unterzeichner des Offenen Briefs befürchten, dass Patentverwerter so eine schnelle Entscheidung über eine Patentverletzung und ein Verkaufsverbot erhalten könnten, obwohl das betreffende Schutzrecht unter Umständen gar nicht gültig ist. So könnten "prinzipienlose Kläger" mit geringwertigen oder gar nichtigen Patenten beträchtliche Lizenzzahlungen von Firmen erpressen. Nötig seien klarere Regeln, unter welchen Umständen ein Patentverletzungsverfahren bis zur Klärung der Gültigkeit unterbrochen wird.
Verbunden mit Verkaufsverboten könne die Zweiteilung Europa attraktiver für Patenttrolle machen, befürchten die Autoren des Briefs. Denn in Zukunft könnte ein nationales Gericht ein solches Verbot für die gesamte EU verhängen. Damit hätten Patentverwerter ein starkes Druckmittel zum Erpressen von Lizenzzahlungen in der Hand. Die UPC-Regeln sollten deshalb klar sagen, wann Voraussetzungen Verkaufsverbote angemessen sind. "Patentverwertern darf es nicht gestattet sein, Verkaufsverbote nur mit dem Ziel zu nutzen, überhöhte Lizenzzahlungen von produzierenden Firmen zu erhalten, die Schäden für ihren Geschäftsbetrieb fürchten müssen."
In Deutschland entscheiden Landes- und Oberlandesgerichte über Patentverletzungsklagen, während das Bundespatentgericht über die Nichtigkeit von Patenten urteilt. Wenn das jeweilige Gericht die Wahrscheinlichkeit für eine Aufhebung des Patents für sehr hoch hält, kann es das Verletzungsverfahren bis zur Entscheidung des Bundespatentgerichts unterbrechen. (ck)