"Tagesschau"-App erneut vor Gericht

Nächste Runde im Streit über die "Tagesschau"-App: Am Donnerstag ist das von Zeitungsverlegern scharf kritisierte ARD-Angebot erneut Thema einer Gerichtsverhandlung. Die angestrebte außergerichtliche Einigung ist nicht zustande gekommen.

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Von
  • dpa

Die Tagesschau-App beschäftigt an diesem Donnerstag wieder das Landgericht Köln. Acht große Zeitungsverlage hatten die ARD wegen der App verklagt. Sie betrachten die Anwendung als unfaire Konkurrenz zu ihrem eigenen Online-Angebot.

Die Wettbewerbskammer des Landgerichts hatte beide Seiten aufgefordert, sich außergerichtlich zu einigen. Ein Gericht sei nicht besonders geeignet, um den Streit zu entscheiden, hatte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl gesagt. Die ARD und die Zeitungsverleger haben sich daraufhin an einen Tisch gesetzt, aber einigen konnten sie sich nicht. Deshalb ist jetzt wieder das Gericht am Zug. Mit einer Entscheidung wird noch nicht gerechnet, allerdings könnte das Gericht einen Verkündungstermin festsetzen und schon mal andeuten, zu welcher Seite es tendiert. Richter Kehl hat bereits deutlich gemacht, dass niemand hundertprozentig recht bekommen wird.

Die Tagesschau-App bringt Inhalte des Internet-Angebots Tagesschau.de auf Smartphones und Tablet-Computer. Die Verleger werfen der ARD vor, ihnen mit der Tagesschau-App den Markt zu verderben. Die App enthalte schließlich nicht nur die Filme aus der Tagesschau, sondern auch lange Texte. Damit sei sie "presseähnlich" und mache den Websites der Zeitungen Konkurrenz. Mit dem Unterschied, dass die ARD gebührenfinanziert sei, wogegen sich die Zeitungen ohne Subventionen am Markt durchkämpfen müssten. Aus diesem Grund fordern die Verleger, dass die ARD die Textbeiträge der Tagesschau-App möglichst weit eindampft. Nur Beiträge, zu denen die Tagesschau auch einen Bericht gebracht hat, sollen erlaubt sein. Die ARD sieht es anders: Wer im Internet nicht voll präsent sei, habe keine Zukunft mehr, argumentiert der Senderverbund.

Richter Kehl hatte während einer ersten Verhandlung im vergangenen Jahr gesagt, das Gericht könne nicht entscheiden, wie hoch der Textanteil genau sein dürfe oder wie viel Prozent der Beiträge ausdrücklich sendungsbezogen sein müssten. Ein Zivilgericht dürfe keine allgemeingültigen Regeln aufstellen, sondern immer nur im Einzelfall entscheiden. Deshalb wäre es das Beste, wenn sich beide Seiten noch mal zusammensetzten. Ein Kompromiss könne vielleicht so aussehen, dass Inhalte, die sich nicht direkt auf die Sendung bezögen, in der Tagesschau-App etwas abgespeckt und die sendungsbezogenen Inhalte dafür vertieft würden.

Die ARD und die Zeitungsverleger hatten daraufhin tatsächlich mehrere Monate verhandelt, doch im April scheiterten die Gespräche. Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Helmut Heinen, sagte, die ARD sei nach mehreren Gesprächsrunden von einem unterschriftsreifen Kompromiss abgerückt. Die ARD betonte, sie sei weiter gesprächsbereit.

Bei den klagenden Verlagen handelt es sich um den Axel Springer Verlag (Welt, Bild), die WAZ Mediengruppe, die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, M. DuMont Schauberg (Kölner Stadt-Anzeiger, Berliner Zeitung), das Medienhaus Lensing (Ruhr Nachrichten), die Rheinische Post sowie die Medienholding Nord (Flensburger Tageblatt, Schweriner Volkszeitung). (anw)