Urteil aus den Niederlanden: Apple darf Garantiefälle nicht durch Refurb-Geräte ersetzen

Eine Kundin hatte geklagt, weil Apple ihr defektes iPhone gegen ein generalüberholtes Modell austauschte – und gewann.

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(Bild: dpa, Andrea Warnecke)

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Wer sein iPhone im Garantiefall bei Apple durch ein Austauschgerät ersetzen lässt, erhält nicht nur neue Hardware, sondern des Öfteren auch generalüberholte Smartphones. Gegen dieses Vorgehen hat nun eine Kundin vor einem Gericht in Amsterdam geklagt – und dem Urteil zufolge auch in erster Instanz gewonnen.

Die Rechtbank der niederländischen Metropole entschied, ein nach acht Monaten defektes, 799 Euro teures iPhone müsse durch ein fabrikneues Modell ersetzt werden. Die Verfügbarmachung eines Refurbished-Geräts widerspreche dagegen dem Verbraucherrecht. Das iPhone der Kundin hatte sich nicht mehr starten lassen. Es handelt sich um ein im Dezember 2014 gekauftes 6-Plus-Modell, das im August 2015 seinen Geist aufgab.

Apple muss, sollte das Urteil tatsächlich rechtskräftig werden, nun den Verkaufspreis plus Zinsen an die Klägerin zahlen. Hätte die zivilrechtliche Entscheidung Bestand, wäre dies womöglich für die Niederlanden ein Präzedenzfall.

Apple räumt sich im Rahmen seiner einjährigen Garantie das Recht ein, bei Reparaturen Geräte oder Teile zu verwenden, die entweder neu sind oder neuer Hardware in "Leistung und Verlässlichkeit" entsprechen. Teilweise werden auch Modelle ausgegeben, die aus neuen und generalüberholten Bauteilen bestehen. Der Kunde kann dies nicht unbedingt erkennen.

Es ist nicht der erste Fall dieser Art. Vor fünf Jahren entschied ein Gericht in Korea, dass Apple Käufern defekter iPhones zumindest im ersten Monat nach dem Erwerb fabrikneue Hardware zur Verfügung stellen muss. Ob Apple gegen das Urteil in Amsterdam vorgeht, ist bislang unklar. (bsc)