Apple vs. Amazon: "Appstore" keine irrefĂĽhrende Werbung
Amazon startete im März 2011 einen "Appstore", daraufhin klagte Apple. Irreführende Werbung ginge von dem Begriff aus, dessen Rechte zudem bei Apple lägen. Eine kalifornische Richterin strich zumindest den Vorwurf der irrefürhenden Werbung aus der Klage.
Im Streit mit Apple um den Begriff Appstore hat der Online-Einzelhändler Amazon in den USA zumindest den Vorwurf irreführender Werbung entkräften können. Eine kalifornische Richterin entschied, Apple habe die Anschuldigungen nicht belegen können. Zugleich geht das Verfahren um Apples schwerer wiegenden Vorwurf einer Verletzung von Markenrechten weiter.
Amazon hatte im März 2011 eine Plattform mit Anwendungen für das Google-Betriebssystem Android unter dem Namen Appstore gestartet und war deswegen von Apple verklagt worden. Der iPhone-Konzern machte seine Rechte auf den Namen "App Store" geltend. Amazon konterte, die Bezeichnung stehe inzwischen generell für eine Download-Plattform für Apps.
Neben Markenrecht führte Apple auch den Vorwurf irreführender Werbung ins Feld, weil Kunden durch den Namen der Amazon-Plattform verwirrt würden. Die Richterin Phyllis Hamilton befand jedoch, Apple habe dies nicht nachweisen können und folgte Amazons Antrag, die Vorwürfe zu streichen. (kbe)