Berliner Senat verweigert Auskunft über Schuldaten

Die Betreiber des Schülernetzwerks spickmich.de fordern von der Berliner Schulverwaltung Auskunft über Abbrecherquoten und Gymnasialempfehlungen einzelner Schulen. Der Fall geht jetzt vor Gericht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 47 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Tim Gerber

Das Schülernetzwerk spickmich.de hat die Berliner Senatsverwaltung für Bildung auf Herausgabe verschiedenere Daten zu Berliner Schulen verklagt. Die Betreiber des Schülerportals fordern Auskunft über die Abbrecherquoten an allen weiterführenden Schulen (Sekundarstufe) in Berlin sowie über die Quote der Gymnasialempfehlungen an Grundschulen. Die Klagen sollen am 31. Januar vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin zur Verhandlung kommen.

Laut Mitteilung des Gerichts beruft sich spickmich.de auf den Informationsanspruch der Presse nach dem Landespressegesetz, den Auskunftsanspruch von Anbietern bestimmter Telemedien nach dem Rundfunkstaatsvertrag (PDF-Datei) und das Informationsfreiheitsgesetz (PDF-Datei). Die Senatsverwaltung hat die Forderungen bisher zurückgewiesen. Die Behörde hält laut Mitteilung des Gerichts das Informationsfreiheitsgesetz im Schulbereich für nicht anwendbar und bestreitet die Anwendbarkeit des Presserechts. Darüber hinaus hält der Senat dem Antrag schutzwürdige öffentliche Interessen entgegen.

Ein Sprecher von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) wollte auf Nachfrage keine Auskünfte zu dem Verfahren geben. Insbesondere äußerte sich die Behörde nicht dazu, welche Rechtsgründe im einzelnen sie dem Informationsanspruch entgegen hält und welche schutzwürdigen öffentlichen Interessen sie durch die Auskunftserteilung gefährdet sieht. Bei spickmich.de war für eine Stellungnahme bislang niemand zu erreichen.

Das Gericht scheint den Schwerpunkt der Klage auf dem Presserecht zu sehen, denn es verhandelt die Sache vor seiner für dieses Gebiet zuständigen 27. Kammer und nicht vor seiner für das Informationszugangsrecht zuständigen 2. Kammer, in der die Gerichtspräsidentin den Vorsitz führt. (tig)