"EU-Konto" soll Zahlungsverkehr vereinfachen

Einfacher sowie preiswerter sollen Überweisungen innerhalb der EU zukünftig werden. Das geplante europaweite Konto eröffnet außerdem neue Perspektiven für Internetkäufe.

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Von
  • Ute Roos

Nach einem Beschluss des EU-Parlaments soll grenzüberschreitendes Einkaufen und Bezahlen im europäischen Zahlungsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) ab 2014 einfacher und preiswerter werden. Privatleute sowie Unternehmen können zukünftig ein einziges Konto für alle EU-Staaten unterhalten. Wer im Ausland lebt, kann etwa sein Gehalt auf dieses Konto überweisen lassen. Außerdem soll es das Online-Shopping im Ausland erleichtern. Eine weitere Änderung betrifft Lastschriften. Verbraucher müssen künftig Unternehmen oder anderen Personen nicht mehr uneingeschränkte Vollmacht über ihr Konto gewähren. Die neue Regelung erlaubt das Festlegen eines bestimmten Zeitpunkts, zu dem die Abbuchung erfolgen soll, etwa die Miete am Ende des Monats.

Die "International Bank Account Number" (IBAN) wird dann die bisherige Kontonummer, der "Business Identifier Code" (BIC) die Bankleitzahl auch im nationalen Zahlungsverkehr ablösen. Die 22-stellige IBAN besteht aus der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer, vorangestellt wird eine 2-stellige Länderkennung (z. B. DE) und eine 2-stellige Prüfziffer, anhand derer Banken schon bei Annahme einer Überweisung eventuelle Tippfehler erkennen können. Die IBAN identifiziert das Zielkonto eindeutig, sodass die Angabe der BIC nicht nötig wäre.

Die Zahlverfahren Überweisung und Lastschrift werden durch SEPA-Transaktionen ersetzt. Schriftlich erteilte Lastschriftaufträge sollen auch nach der Umstellung ihre Gültigkeit behalten. Dennoch bedeutet die SEPA-Einführung für Unternehmen einen erheblichen Aufwand. Der Geltungsraum SEPA umfasst derzeit 32 europäische Staaten, darunter auch die Nicht-EU-Mitglieder Schweiz, Norwegen, Monaco, Island und Liechtenstein. Die Änderungen sollen ab Februar 2014, für die Nicht-EU-Mitglieder ab 2016 wirksam sein. (ur)