Lidl wegen Lockvogelangebot verklagt

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. verklagt Lidl wegen des Lockvogelangebots einer Digitalkamera, die in einigen Filialen schon nach wenigen Minuten vergriffen war.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 297 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Mattias Hermannstorfer

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) verklagt Einzelhändler Lidl vor dem Landgericht Heilbronn wegen einer Lockvogelwerbung. Danach habe Lidl bundesweit mit Kampfpreisen für eine Digitalkamera geworben, die in vielen Filialen schon nach Minuten vergriffen war. Im vorliegenden Fall war das Angebot vom 30. Mai dieses Jahres eine Samsung Digimax A6 für 199 Euro.

Die Regelungen im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sehen nach Angaben der Verbraucherzentrale in solchen Fällen vor, dass der Vorrat für mindestens zwei Tage reichen muss. Abweichungen von dieser Regel seien zwar möglich, das Unternehmen müsse dies aber begründen. Von Lidl sei zu erwarten, dass es den Bedarf einigermaßen zutreffend kalkuliere, sagte eine Verbraucherschützerin. (mhe)