Neue Muster-Widerrufsbelehrung gilt ab 1. April

Die vom Bundesjustizministerium Ende vergangenen Jahres vorgestellte neue Muster-Widerrufserklärung soll in ihrer endgültigen Fassung am 1. April 2008 in Kraft treten.

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Von
  • Carsten Kiefer

Im Jahr 2002 hatte das Bundesjustizministerium (BMJ) eine Musterbelehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei bestimmten Vertriebsformen (Haustürgeschäft, Fernabsatzgeschäft) erarbeitet. Diese war in zwei Anlagen zur BGB-Informationspflichtenverordnung enthalten und hatte zum Ziel, den betroffenen Unternehmen (beispielsweise Online-Shops) eine ordnungsgemäße Belehrung von Kunden zu erleichtern. Doch das Muster war in der Vergangenheit vielfach Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Gerichtsentscheidungen. Gleich mehrere Gerichte attestierten der Mustervorlage Mängel im Zusammenhang mit Regelungen etwa über Beginn und Dauer der Widerrufsfrist oder Nutzungsersatz.

Um die entstandene Rechtsunsicherheit zu beheben, stellte das BMJ als Entwurf die "Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung" zur Diskussion. Dieser ursprüngliche Entwurf sah eine erhebliche Ausweitung der Informationspflichten vor und hätte den Abdruck seitenlanger Belehrungen erforderlich gemacht. In der nun verkündeten Endfassung (PDF-Datei) wurden diese umfangreichen Belehrungspflichten wieder fallengelassen. Sie beinhaltet nunmehr lediglich zwei überarbeitete Fassungen mit aktualisierten Gestaltungs- und Verwendungshinweisen.

Die nach Aussage des BMJ "klarer gefasste" Musterbelehrung unterscheidet sich zwar nur geringfügig von der aktuell geltenden, trägt jedoch den zahlreichen Gerichtsentscheidungen Rechnung, in denen Teile der bisherigen Version als rechtswidrig eingestuft wurden. Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, dürfen von den betroffenen Unternehmen noch innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008 genutzt werden.

Ob das BMJ damit den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verwendung der Muster kurzfristig die Grundlage entzieht, muss sich erst noch zeigen. Viele Kritiker forderten, die Belehrung als formelles Gesetz statt als Rechtsverordnung zu erlassen, um den Gerichten die Möglichkeit zu nehmen, die Unwirksamkeit der Regelungen auszusprechen. Dies ist vom BMJ aber erst in einem zweiten Schritt angedacht und wird noch einige Zeit dauern. (Carsten Kiefer) / (pmz)