Telefónica will 5G-Versteigerung mit Eilantrag stoppen

Telefónica hat gegen die 5G-Vergaberegeln geklagt. Nun versucht das Unternehmen, zusätzlich eine Aussetzung des Auktionstermins zu erwirken.

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Das Telekommunikationsunternehmen Telefónica hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln gestellt, um die für die zweite Märzhälfte geplante Versteigerung der 5G-Mobilfunklizenzen vorübergehend auszusetzen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am Mittwoch. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts habe den Eingang des Antrags unter dem Aktenzeichen AZ 9-L205/19 bestätigt. Telefónica selbst wollte sich dazu nicht äußern und verwies lediglich auf die bisher geäußerten Bedenken gegen das 5G-Auktionsverfahren.

Der Ausbau des 5G-Mobilfunks

Bereits im Dezember 2018 hatte Telefónica Klage gegen die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergaberegeln beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. "Die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergabebedingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse", sagte Telefónica-Sprecher Guido Heitmann damals. Auch die Deutsche Telekom und Vodafone hatten geklagt, ohne dabei jedoch eine konkrete Terminverschiebung für die Auktion anzustreben. Telefónica macht nun ernst und will eine Verschiebung des Termins erwirken – offenbar um in der dann gewonnenen Zeit Nachbesserungen bei den Vergaberegeln zu erwirken.

Telefónica befürchtet, wie ihre klagenden Konkurrenten Telekom und Vodafone, die hohen Auflagen beim flächendeckenden Ausbau des 5G-Netzes. Dabei sollen die Netzbetreiber mit anderen Anbietern zusammenarbeiten und lokales Roaming anbieten, ihren Mitbewerbern also erstmals Zugang zum eigenen Netz gewähren. Dabei befürchten die großen Netzbetreiber, dass andere Anbieter von den teuren Investitionen für den 5G-Netzausbau im wenig lohnenden ländlichen Raum profitieren, weil deren Mobilfunkkunden bei Funklöchern dann im Netz des Konkurrenten kostenlos weitervermittelt werden.

Nach dem Willen der Bundesnetzagentur sollen die Netzbetreiber über das Roaming verhandeln, festschreiben wolle die Behörde das aber nicht. Ganz im Gegensatz zur Bundesregierung, die plant, das lokale Roaming im überarbeiteten Telekommunikationsgesetz festzuschreiben. Nach Ansicht von Telefónica stellt dies eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar. Damit sei für das Unternehmen keine ausreichende Planungssicherheit für die hohen Investitionen gegeben. Kurz: Telefónica und die anderen Netzbetreiber befürchten, durch die hohen Auflagen nicht genug zu verdienen.

Der gestellte Eilantrag von Telefónica könnte nach Angaben eines Sprechers zu einer Terminverschiebung führen. Die FAZ zitiert ihn mit den Worten "jedenfalls kann das zu einem Aufschub führen". Damit könnte sich der Aufbau eines flächendeckenden schnellen mobilen Internets in Deutschland weiter verzögern. Im 5G-Netz ist die Übertragungsrate etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). (olb)