Kabel Deutschland drosselt Filesharing für Bestandskunden

Nach einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Drosselung für Filesharing- und Sharehosting-Dienste erlaubt, wendet Kabel Deutschland diese offenbar auch auf Bestandskunden an.

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Von
  • Urs Mansmann

Kabel Deutschland hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung vom Mai 2012 (PDF) eine Bandbreitendrosselung für Filesharing und One-Click-Hoster vorgesehen. Wird es eng im Netz, werden andere Dienste diesen gegenüber priorisiert. Darüber hinaus behält sich Kabel Deutschland vor, ab einem täglichen Durchsatz von 10 Gigabyte an einem Anschluss Filesharing-Anwendungen und Downloads von One-Click-Hosting-Diensten für den Rest des Tages auf eine Bandbreite von 100 kBit/s für den Downstream zu reduzieren.

Offenbar gelingt es Kabel Deutschland aber nicht, die Einschränkungen nur für jene Kunden vorzunehmen, mit denen die neuen AGB, die seit Mai 2012 gelten, wirksam vereinbart sind. Bei der netzseitigen Priorisierung ist das technisch schlicht unmöglich, weil diese stets für alle Nutzer gilt. Unter Umständen hilft es, eine vertragswidrige Drosselung beim Kundenservice zu monieren. Berichten Betroffener zufolge ist es Kabel Deutschland offenbar möglich, die Bandbreitenbegrenzung für einzelne Kundenanschlüsse abzuschalten.

Pressesprecher Marco Gassen bestätigte gegenüber heise online, dass die Sperre derzeit allgemein angewendet wird. "Aktuell wird erst ab Erreichen eines Gesamtdatenvolumens von 60 GByte pro Tag die Bandbreite für Filesharing für den Rest des Tages reduziert". Das betreffe aber nur einen sehr kleinen Teil der Kunden, erklärt Gassen, eine Änderung der AGB halte Kabel Deutschland deshalb nicht für erforderlich. Nur 0,1 Prozent der Kunden würden tatsächlich gedrosselt. Falls Kunden betroffen seien, die ihren Vertrag vor Mai 2012 abgeschlossen haben, biete Kabel Deutschland "individuelle Lösungen" an.

Gassen berichtet, dass sehr wenige Nutzer mit weit übermäßigem Transfervolumen in Höhe von über 100 Gigabyte pro Tag das Netz über Gebühr beanspruchten. 80 Prozent des Download-Volumens werde von nur 15 Prozent der Nutzer verbraucht, beim Upstream seien es gar nur 5 Prozent der Nutzer, die 80 Prozent des Transfervolumens erzeugten. Erfahrungsgemäß führe Filesharing-Verkehr zu zeitweiligen Engpässen, insbesondere in der Hauptverkehrszeit am Abend. "Um zu vermeiden, dass die übrigen Kunden Qualitätseinbußen hinnehmen müssen, hat sich Kabel Deutschland zu den Qualitätsmaßnahmen in der AGB-Neuregelung entschieden", erklärt Gassen. Beliebte Streaming-Dienste, beispielsweise der Video-on-Demand-Dienst Maxdome, seien von den Einschränkungen nicht betroffen. Eine pauschale Begrenzung des gesamten Verkehrs sei weder notwendig noch zielführend. (uma)