0800-Preiserhöhung bei Österreichs Telefonzellen ist rechtswidrig

Der Verwaltungsgerichtshof hebt eine Erlaubnis der Regulierungsbehörde auf, nach der Telekom Austria bei Anrufen von Telefonzellen den Betreibern von Gratis-Rufnummern zusätzlich eine Payphone Access Charge berechnen durfte.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 57 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 2005/03/0200) macht in einer aktuellen Entscheidung die Preiserhöhung für Verbindungen von österreichischen Telefonzellen zu 0800-Nummern rückgängig. Damit wird ein Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) vom August 2005 aufgehoben. Calling Cards für günstige Gespräche ins Ausland haben in Österreich jetzt wieder Marktchancen. Die Vervielfachung der Originierungs-Kosten (bis 1490 Prozent) hätte attraktive Tarife für Auslandsgespräche von öffentlichen Sprechstellen verunmöglicht. Die alternativen Anbieter verlangen nun Schadenersatz.

Die Regulierungsbehörde hatte der Telekom Austria erlaubt (Bescheid als PDF), bei Anrufen von Telefonzellen den Betreibern von Gratis-Rufnummern (Bereich 0800) zusätzlich zur Interconnection-Gebühr (0,71 bis 1,28 Cent) eine Payphone Access Charge (PAC) von 10,58 Cent/Minute netto zu berechnen. Damit sollten Errichtung, Wartung und Reinigung der Telefonapparate und -häuschen abgegolten werden. Da diese Leistungen aber gegenüber Endkunden und nicht gegenüber den Betreibern der 0800-Nummern erbracht werden, dürfen Letztere auch nicht zur Kasse gebeten werden. Für Endkunden sind Anrufe zu 0800-Nummern nach wie vor kostenfrei. Die Telekom Austria kann den Aufwand aus dem Universaldienstfonds ersetzt bekommen.

Bereits im Februar 2004 hatte der VwGH entschieden, dass eine PAC rechtswidrig ist. Die Behörde startete 2005 einen neuen Anlauf mit dem Argument einer geänderten Rechtslage im Telekommunikationsgesetz 2003. Colt, eTel, MCI und Tele2UTA wehrten sich und zogen vor den VwGH. "Die von der belangten Behörde angenommene Änderung der Rechtslage im Hinblick auf den Zusammenschaltungsbegriff [...] lässt sich nicht nachvollziehen", heißt es dazu beim VwGH. Der Gerichtshof kritisiert auch das Ermittlungsverfahren der Behörde. Sie habe die Kosten der Telefonzellen, nicht aber den Grad der Kostendeckung durch erhöhte Entgelte bei kostenpflichtigen Gesprächen eruiert.

Der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) freut sich über den juristischen Erfolg, fordert aber Schadenersatz: "Der VAT hat sich bei der Regulierungsbehörde massiv um die Setzung entsprechender Übergangsfristen bemüht. Unser Anliegen war es, durch Übergangsregelungen solange zuwarten zu können, bis der Rechtsstreit um die PAC endgültig entschieden ist. Dem wurde jedoch von der Regulierungsbehörde nicht entsprochen. Für die alternativen Anbieter stellt sich nun die Frage entsprechender Schadenersatzforderungen im Zuge der Amtshaftung für die getätigten Investitionen", so VAT-Präsident Achim Kaspar. Eine Stellungnahme der Telekom Austria gibt es bisher nicht. (Daniel AJ Sokolov) / (anw)