AKW-Laufzeiten: Bundesamt bringt Sicherheit und Entsorgung in die Diskussion

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung meint, mit einer AKW-Laufzeitverlängerung könnte ein gesellschaftlicher Konflikt wieder aufleben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 99 Kommentare lesen

Neckarwestheim 2 ist eines von drei in Deutschland noch laufenden Atomkraftwerken.

(Bild: BASE)

Lesezeit: 3 Min.

Sicherheit und Atommüll-Entsorgung sind für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zwei wichtige Aspekte, die in der gegenwärtigen Diskussion über eine mögliche Verlängerung von AKW-Laufzeiten berücksichtigt werden sollten. Es sei eine gesellschaftspolitische Entscheidung, ob die kurzfristige Versorgungssicherheit höher gewertet werde als der langfristige und weitreichende Schutz von Mensch und Umwelt, meint das Bundesamt. "Aus fachlicher Sicht kann die Laufzeitverlängerung weniger Reaktoren mit einem Stromanteil von 6 Prozent letztendlich nur einen sehr geringen Beitrag an der Energieversorgung leisten."

Angesichts der derzeitigen Energiekrise und möglicher Versorgungslücken im kommenden Winter wird zurzeit verstärkt darüber diskutiert, ob die Laufzeiten der drei letzten deutschen AKW verlängert werden sollen. Ein Mitte dieses Monats von der Bundesregierung veranlasster Stresstest der deutschen Stromversorgung könnte erbringen, dass die Laufzeiten verlängert werden. Aus diesem Anlass hat das BASE seine Sichtweise zusammengefasst.

Dabei geht das BASE auf ein Gutachten ein, das von der bayrischen Landesregierung zum Atomkraftwerk Isar 2 in Auftrag gegeben wurde. Danach gebe für dieses AKW keinerlei Bedenken für eine Laufzeitverlängerung. Das Bundesamt hebt nun hervor, das Kraftwerk müsste für eine Laufzeitverlängerung, wie gesetzlich vorgesehen, ein höheres Sicherheitsniveau erfüllen, dies müsse regelmäßig überprüft werden. Diese Sicherheitsüberprüfung "wäre für das KKW Isar 2 im Jahr 2019 notwendig gewesen, wurde aber mit Blick auf die Abschaltung des Kraftwerks Ende 2022 ausgesetzt", erläutert das BASE. "Das besagte Gutachten zu Isar 2 enthält somit keine Aussage darüber, ob das Kraftwerk auch das für einen Weiterbetrieb notwendige höhere Sicherheitsniveau erfüllen würde."

Das deutsche Atomgesetz fordere, dass regelmäßig kritisch die jeweils gültige Sicherheitsarchitektur hinterfragt werden muss, erklärt das BASE. Das sei eine Konsequenz aus früheren Reaktorkatastrophen wie jener im Jahr 2011 im japanischen Fukushima. Diese hätten gezeigt, dass solche Unfälle geschehen können, obwohl alle Beteiligten davon überzeugt waren, alles für die Sicherheit getan zu haben, um eine solche Katastrophe auszuschließen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Die Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima und auch andere wie in Harrisburg 1979 oder Windscale in den 1950er Jahren seien in Friedenszeiten passiert. Mit dem 11. September 2001 sei deutlich geworden, dass auch extreme terroristische Aktivitäten konkrete Bedrohungslagen darstellen könnten, daher seien Sicherheitsauflagen für nukleare Anlagen verschärft worden. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine seien Szenarien eingetreten, die bisher als kaum realistisch galten.

Mit dem Beschluss von 2011, aus der Atomenergie auszusteigen, sei die Menge des zu entsorgenden Atommülls klar begrenzt worden. Das sei wichtig für die 2017 eingeleitete Suche nach einem Atommüll-Endlager, meint das BASE. Außerdem sei mit dem Ausstiegsbeschluss ein gesellschaftlicher Großkonflikt befriedet worden. "Eine Laufzeitverlängerung würde den gesellschaftlichen Konflikt wiederbeleben und den parteiübergreifenden Konsens infrage stellen."

(anw)