Abgasbetrug: Beitritt zur Musterklage gegen Daimler jetzt möglich

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das Register für die Musterfeststellungsklage gegen Daimler wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen eröffnet.

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(Bild: rkl_foto / Shutterstock.com)

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Besitzer der Mercedes-Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotor OM 651, für die das Kraftfahrt-Bundesamt bereits Rückrufe angeordnet hatte, können sich nun einer Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) anschließen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat dafür das Klageregister für das juristische Vorgehen gegen Daimler eröffnet. Die Anmeldung ist laut dem vzbv kostenfrei. Auch Prozesskostenrisiken sollen für Verbraucher, die sich für die Klage anmelden, nicht bestehen.

Der Eintrag in das Register ist auf der Webseite des Bundesamts für Justiz möglich. vzbv-Vorstand Klaus Müller sprach von einem "ersten Zwischenerfolg" von Verbrauchern. Die Klage betreffe "bis zu 50.000 Fahrzeuge, die von der Daimler AG manipuliert wurden". Der Verband rechne mit vielen betroffenen Fahrern, die bei einer erfolgreichen Klage ihr Recht gegen den Stuttgarter Autobauer geltend machen dürften. Das Verfahren biete den großen Vorteil, dass kein Verbraucher alleine vor Gericht ziehen müsse und Ansprüche nicht verfielen.

Der vzbv will gerichtlich feststellen lassen, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt hat, um die Behörden im Dieselskandal hinters Licht zu führen. Mit dem Einbau solcher Vorrichtungen können Hersteller erreichen, dass die Fahrzeuge während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese Limits dann aber deutlich. Ohne Aufspielen eines behördlich angeordneten Software-Updates riskieren Betroffene die Stilllegung ihres Fahrzeugs.

Informationen zu der Klage mit einer Frage-Antwort-Liste haben die Verbraucherschützer auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Ob der einzelne Fall zu dem juristischen Vorgehen passt, sollen Mercedes-Fahrer dort mit einem "Klage-Check" herausfinden können.

Damit das Verfahren weitergeht, müssen sich innerhalb von zwei Monaten 50 Verbraucher anschließen. Die Anmeldung ist möglich bis zum Ablauf des Vortages der mündlichen Verhandlung, die noch nicht anberaumt ist. Bis zum Ablauf des Tages der Anhörung vor dem OLG können sich Betroffene auch wieder abmelden. Der Gesetzgeber führte die sogenannte Eine-für-alle-Klage auch im Lichte der Abgasaffäre ein, da Verbraucher nicht länger die Dummen sein sollten, wenn sich Unternehmen nicht rechtstreu verhalten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juli erklärt, dass ein Thermofenster in einem Mercedes keinen Anspruch auf Schadenersatz nach sich ziehen kann. Der Einsatz einer solchen temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems allein reiche nicht aus, um eine Sittenwidrigkeit zu begründen. Die vzbv-Musterklage ist breiter angelegt und bezieht sich auf weitere Vorrichtungen zur Abgasmanipulation. Auch der Kläger im BGH-Fall hatte Daimler deren Einsatz vorgeworfen. Das OLG Koblenz muss diesen Anschuldigungen auf Geheiß der Bundesrichter ebenfalls noch weiter nachgehen.

Ein ähnliches, aber nicht gleich gelagertes Musterverfahren gegen Volkswagen endete im April 2020 nach einer Verhandlung vor dem OLG Braunschweig mit einem Vergleich, von dem gut 245.000 Besitzer von VW-Dieselautos profitierten. Sie bekamen zwischen 1350 und 6257 Euro zugesprochen.

(bme)