Al Gore will Bill of Rights für Datenschutz

Der Sammelleidenschaft von Firmen sowie dem Treiben der Datenhändler will die US-Regierung einen Riegel vorschieben.

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Der Sammelleidenschaft von Firmen sowie dem Treiben der Datenhändler will die US-Regierung einen Riegel vorschieben. "Amerikaner sollten das Recht zur Entscheidung haben, ob sie ihre persönlichen Informationen veröffentlicht sehen wollen", forderte Vizepräsident Al Gore am Donnerstag. "Sie sollten ein Recht haben zu wissen, wie, wann und wieviel dieser Informationen genutzt wird, und sie sollten selbst ein Recht auf Einsicht dieser Daten haben, um sie auf Richtigkeit prüfen zu können." Festgeschrieben werden sollen diese Rechte in einer "Elektronischen Bill of Rights".

Was sich konkret hinter dem "Aktionsplan" verbergen soll, ließ Gore allerdings weitgehend offen. Einzige Anhaltspunkte für das weitere Vorgehen war die Einladung zu einer Tagung des Wirtschaftsministeriums Ende Juni, die sich vor allem mit Fragen der Sicherung der Privatsphäre von Jugendlichen im Netz beschäftigt, die Aufforderung an den Kongreß, die in den USA übliche ungehinderte Weitergabe von Patientenakten und Krankheitsaufzeichnungen zu unterbinden, sowie der Aufruf an Regierungsstellen, einen Ansprechpartner für Datenschutzfragen zu stellen. Im Zusammenhang mit Gores Ankündigung steht auch der Aufbau einer Datenschutz-Site der Federal Trade Commission, die als Roadmap for Consumer Privacy fungieren soll. Dort können Verbraucher sich gegen die Weitergabe ihrer finanzbezogenen sowie bei der Autoregistrierung anfallenden Daten aussprechen und sich auf eine Liste gegen Telemarketing eintragen.

Nicht nur wachsende Kritik am lässigen Umgang mit persönlichen Daten steht hinter Gores Bill of Right. Bis zum 24. Oktober müssen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die strenge EU-Datenschutzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Dadurch soll Unternehmen etwa vorgeschrieben werden, daß persönliche Nutzerdaten im Netz nur für spezifische Zwecke – z.B. für die Abrechnung von Diensten – gesammelt und verarbeitet werden dürfen und danach wieder gelöscht werden müssen. Amerikanische Internetanbieter müßten daher theoretisch eigene, der EU-Richtlinie entsprechende Datenschutzbestimmungen vorweisen, wenn sie über das Web Handel mit Europäern treiben wollen.

Ausführlicher im Telepolis-Bericht von Stefan Krempl. (fr)