Anhörung über Sperrung von Hass-Sites in Frankreich

Im Prozess gegen französische Internetprovider, die den Zugang zum Hass-Portal front14.org sperren sollen, fand die letzte Anhörung vor dem Urteil statt.

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Von
  • Florian Rötzer

Am Dienstag fand die letzte Anhörung im Prozess gegen französische Internetprovider statt. Die internationale Aktion für die Gerechtigkeit "J’accuse" hatte eine Klage eingereicht: Damit sollten die Internetprovider gezwungen werden, für französische Internetnutzer den Zugang zum Portal front14.org in Alaska blockieren. Dieses Portal beherbergt rechtsextreme Sites u.a. auch von anonym bleibenden Franzosen, die deswegen in Frankreich nicht wegen der verbotenen Inhalte belangt werden können. Vorbild für die Klage war der Erfolg der Schweizer "Aktion Kinder des Holocaust" (AKDH), die zu Beginn des Jahres drei Internetprovider überzeugt hatten, den Zugang zu dem Hass-Portal zu sperren.

Der Staatsanwalt Pierre Dillange sprach zwar von einer "ethischen Notwendigkeit und Dringlichkeit", suchte aber verzweifelt nach "einer juristischen Grundlage" für das Ansinnen der inzwischen sieben Anti-Rassismus-Organisationen, den Zugang zu blockieren. Der Verband der französischen Internetprovider verwies erneut darauf, dass eine Filterung technisch zu aufwendig und wenig erfolgreich sei, da sie leicht umgangen werden könne. Überdies wären von einem eventuellen Gerichtsurteil nur 13 Internetprovider betroffen, die nur 87 Prozent der französischen Privathaushalte mit Internetzugang versorgen. Zudem seien die Provider zur "Neutralität" gegenüber Inhalten verpflichtet.

Der Anwalt von J’accuse zeigte sich hingegen "schockiert und sogar angeekelt", wenn er sieht, wie die Provider immer mehr Argumente auffahren, um sich von ihrer Verantwortung zu befreien. Die Sperrung des Zugangs für französische Bürger zu illegalen Inhalten entspreche den nationalen und europäischen Gesetzen. Am 30. Oktober wird der Richter Jean-Jacques Gomez das Urteil fällen. Ende des letzten Jahres hatte er bereits in einem anderen Prozess entschieden, dass Yahoo den Zugriff französischer Bürger auf Auktionsseiten blockieren muss, auf denen Nazi-Andenken dargestellt und versteigert werden, was in Frankreich verboten ist.

Mehr in Telepolis: Vorletzte Etappe im Fall Front14.org. (fr)