Apple lässt Samsung Pay Mini angeblich nicht in den App Store

Samsung wollte den Online-Bezahldienst plattformübergreifend anbieten, die iPhone-App lehnte Apple nun aber angeblich ab. Der südkoreanische Konzern werde die iOS-App nicht erneut zur Prüfung einreichen.

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Apple Pay

(Bild: dpa, Monica Davey)

Lesezeit: 2 Min.

Samsungs Online-Bezahldienst "Samsung Pay Mini" kommt offenbar nicht aufs iPhone: Apple hat die zur App-Store-Zulassung eingereichte App des Smartphone-Konkurrenten abgelehnt, wie die südkoreanische Electronic Times berichtet. Samsung habe die Ablehnung bestätigt und wolle die App nicht erneut zur Prüfung bei Apple vorlegen. Der Konzern konzentriere sich bei der für Januar geplanten Einführung des Bezahldienstes nun auf Android-Smartphones.

Warum Apple Samsung Pay Mini abgelehnt hat, wurde bislang nicht bekannt. Nach Angaben der Zeitung erwägt der iPhone-Hersteller, den hauseigenen Bezahldienst Apple Pay im ersten Halbjahr 2017 in Südkorea einzuführen. Samsung Pay Mini ist offenbar als Samsung-Pay-Ableger für Online-Zahlungen gedacht, die Testläufe mit südkoreanischen Kreditkartenanbietern seien bereits abgeschlossen.

Mit Apple Pay kann an NFC-Kassenterminals sowie in Apps gezahlt werden und inzwischen auch in Online-Shops – solange der Nutzer den Web-Browser Safari in iOS oder macOS verwendet. Samsung Pay setzt ebenfalls auf NFC sowie ein elektromagnetisches System, mit dem auch an Terminals gezahlt werden kann, die nur Karten mit Magnetstreifen akzeptieren.

Der NFC-Chip des iPhones ist Dritt-Anbietern bislang nicht direkt zugänglich. Banking-Apps den Zugriff auf die NFC-Antenne zu ermöglichen, würde die Sicherheit des Gerätes "grundlegend mindern", erklärte der Konzern zuletzt.. Die “höchstmögliche Sicherheit” sei nur möglich, da die eigene Hardware, Software und Dienste in “tiefgreifend integrierter Form entwickelt” wurde. Schweizer Verbraucherschützer und australische Banken fordern von Apple, die NFC-Funktion des iPhones für Dritte zu öffnen. Die Begrenzung von NFC auf Apple Pay sei “Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung", monieren die Verbraucherschützer. (lbe)