Aus für Inkasso bei 0190 und Internet by Call?

In erster Instanz hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass die Telekom nicht verpflichtet ist, das Inkasso für 0190-Rufnummern und Internet by Call vorzunehmen.

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Von
  • Urs Mansmann

Noch unklar sind die Auswirkungen eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln (Az. 1K2788/00): Die Deutsche Telekom ist entgegen einer Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vom 21.02.2000 nicht verpflichtet, das Inkasso für 0190-Rufnummern und Internet by Call vorzunehmen. Von dem Urteil nicht betroffen sind Shared-Cost-Rufnummern (0180) und frei tarifierbare Mehrwertdienste (0190-0).

Für die Anbieter von 0190-Diensten könnten nun schwere Zeiten anbrechen. Falls die Telekom das bislang vorgeschriebene Inkasso für andere Telefongesellschaften einstellt, müssten die betroffenen Telefongesellschaften neue Verträge aushandeln, so wie dies bereits für 0190-0-Rufnummern erforderlich ist. Falls die Telekom das Inkasso grundsätzlich ablehnen würde, müssten die Anbieter zur Telekom selbst wechseln. Die Entscheidung bedeutet aber keinesfalls das Ende der umstrittenen 0190-Rufnummern, da die Telekom selbst entsprechende Dienste anbietet und in der Telefonrechnung aufführt.

Falls die Telekom auch Internet-by-Call-Verbindungen künftig nicht mehr auf der Rechnung auflistet, könnte dies hingegen das Aus für die meisten Angebote bedeuten. Die Anbieter kämpfen mit geringen Gewinnmargen. Eine auch nur geringfügige Verschlechterung der Rahmenbedingungen würde zu Preissteigerungen oder zu einer Einstellung der Angebote führen.

Keine Auswirkungen hat das Urteil hingegen auf das Inkasso von Call-by-Call-Verbindungen, die über die Telekom-Rechnung abgerechnet werden. Auch die so genannten Shared-Cost-Dienste unter 0180-Vorwahlen sind nicht Gegenstand der Entscheidung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die RegTP hat offiziell noch nicht entschieden, ob sie Revision vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen will. Insider gehen aber davon aus, dass die Regulierungsbehörde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen wird, um das Urteil zu Fall zu bringen. (uma)