Axel Springer AG weiter an Übernahme von ProSiebenSat.1 interessiert

Die strategische Logik einer Übernahme sei nach wie vor gegeben, teilte der Konzern am heutigen Dienstag mit. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Klage gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts zulässig ist.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Berliner Medienkonzern Axel Springer AG trägt sich weiter mit dem Gedanken, die TV-Sendergruppe ProSiebenSat.1 zu übernehmen. "ProSiebenSat.1 ist für uns nach wie vor ein höchst attraktives Unternehmen, die strategische Logik einer Übernahme durch Axel Springer wäre nach wie vor gegeben", teilte der Konzern am heutigen Dienstag mit. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Klage der Axel Springer AG gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts zur Übernahme von ProSiebenSat.1 zulässig ist.

Anfang 2006 hatten die Wettbewerbshüter dem Konzern untersagt, die Sendergruppe vom damaligen Mehrheitseigentümer P7S1 Holding LP um den US-Milliardär Haim Saban für 2,5 Milliarden Euro komplett zu übernehmen. Ein Zusammenschluss beider Konzerne würde nicht nur auf dem Fernsehwerbemarkt, sondern auch auf dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen und auf dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen zu einer nach dem Kartellrecht nicht genehmigungsfähigen Marktmacht führen, befand das Bundeskartellamt damals.

Gut ein Jahr später wurden 88 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien sowie 13 Prozent der nicht stimmberechtigten Vorzugsaktien der ProSiebenSat.1 dann für rund drei Milliarden Euro an die Investmentgesellschaften KKR und Permira veräußert. Die Axel Springer AG, die vorher bereits im Besitz der restlichen 12 Prozent des Grundkapitals war, zog in der Zwischenzeit vor das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, das für die Kontrolle von Kartellamtsentscheidungen zuständig ist, und legte Beschwerde gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter ein.

Das OLG lehnte die Überprüfung des Falles aber mit der Begründung ab, die Axel Springer AG habe kurz nach der Untersagung selbst erklärt, das Vorhaben nicht weiterverfolgen zu wollen. Die Untersagung durch das Bundeskartellamt habe sich durch die endgültige Aufgabe des Zusammenschlussvorhabens erledigt. Der Springer-Verlag könne auch nicht die Feststellung verlangen, dass der Zusammenschluss zu Unrecht untersagt worden sei, da er sich nicht auf ein entsprechendes Feststellungsinteresse berufen könne.

Die Axel Springer AG rief daraufhin den Bundesgerichtshof an, dessen Kartellsenat jetzt ein Feststellungsinteresse bejahte. Denn wenn der Springer-Verlag zukünftig in Deutschland einen Sender erwerben wolle, so die Richter, würden ihm vom Bundeskartellamt die Argumente aus der Entscheidung vom Januar 2006 entgegengehalten werden. Das Unternehmen habe daher ein besonderes berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung. Der Bundesgerichtshof verwies die Sache an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück, das nun klären muss, ob das Bundeskartellamt den Zusammenschluss zwischen Springer und ProSiebenSat.1 zu Recht untersagt hat. (pmz)