BND fordert Verschärfung der Lauschverordnung fürs Netz

Der Bundesnachrichtendienst (BND) wittert im Zuge der Terrorbekämpfung die Chance, seine für den Telefonbereich geltenden Lauschbefugnisse auf das Internet auszudehnen.

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Der Bundesnachrichtendienst (BND) wittert im Zuge der Terrorbekämpfung die Chance, seine für den Telefonbereich geltenden Lauschbefugnisse auf das Internet auszudehnen. Das geht aus einem Briefwechsel zwischen dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und dem Bundeswirtschaftsministerium hervor, der heise online auszugsweise vorliegt. Konkret hat die Behörde Nachbesserungsbedarf bei der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) angemeldet, deren jüngsten Entwurf die Wirtschaft nach jahrelangem Tauziehen Ende September trotz grundsätzlicher Kritik akzeptierte. Geht es nach dem BND, halten bei deutschen Providern in Zukunft mit dem amerikanischen Carnivore-System vergleichbare Abhörboxen auf Dauer Einzug.

Der BND stößt sich bei der TKÜV vor allem daran, dass die ihm im G-10-Gesetz zugestandene Lizenz zum Filtern und Abhören von Auslandsgesprächen in § 1 der Verordnung ausgeklammert wird. Da die Kompromisslösung bei der TKÜV weitgehend auf die Überwachung von Anschlusskennungen wie E-Mail-Adressen und nicht auf das Abhören von Telefonleitungen ausgerichtet ist, möchte der Dienst nun bei allen Providern die zum Teil gekippten Online-Schnittstellen installiert wissen. Nur so könnte er sein Ohr am gesamten Netzverkehr haben und die in seinen Bereich fallenden Daten herauszufiltern versuchen.

Das Bundeswirtschaftsministerium, das vom dreijährigen Streit um die TKÜV genauso ermüdet ist wie die Wirtschaft, will von den Plänen allerdings nichts wissen. Argumentationshilfe haben sich die Beamten des federführenden Referats "Sicherheit in der Telekommunikation" beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) geholt, der in einem Schreiben strikt gegen den Vorstoß des BND protestiert. "Es wäre unzumutbar", so Niels Lau, Rechtsexperte beim BDI, wenn mit einer weiteren Überarbeitung der TKÜV neue Belastungen auf die Telekommunikationsunternehmen zukommen würden. Die Lauschverordnung lege den öffentlichen Anbietern und Providern bereits in ihrer jetzigen Form "umfangreiche Hilfssheriffstätigkeiten auf".

Die vom Kabinett bereits verabschiedete TKÜV kann allerdings nicht mehr einfach gestoppt oder nachträglich auf dem "kleinen Dienstweg" umgearbeitet werden. Das Innenministerium könnte nur darauf dringen, dass die Verordnung durch eine Änderungsversion ersetzt wird. Mit massiven Protesten aus der Wirtschaft und von Parlamentariern wäre bei diesem Vorhaben dann allerdings zu rechnen. (Stefan Krempl) / (wst)