Bosch-Teile in russischen Militärfahrzeugen: Verstoß gegen Boschs Verträge

In russischen Militärfahrzeugen wurden Teile der deutschen Firma gefunden, erklärt der ukrainische Außenminister. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft.

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Bosch-Logo auf Gebäude

Bosch-Logo auf einer Fabrik in Penang, Malaysien

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 2 Min.

Bosch will keine Teile für russische Infanteriefahrzeuge geliefert haben – jedenfalls nicht wissentlich. Die Ukraine hat sich beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland darüber beschwert, dass in eroberten russischen Militärfahrzeugen Bosch-Teile verbaut sind. Deren Export nach Russland ist seit 2014 verboten. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft nun.

Sonntagabend hat der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba in der ARD-Sendung Anne Will angegeben, in einem eroberten russischen Fahrzeug seien Teile der Hauptantriebskomponenten von Bosch gefunden worden. Jahrelang habe das deutsche Unternehmen Teile geliefert, die für russische Militärfahrzeuge notwendig seien. Nun führe Russland mit solchen Fahrzeugen Krieg gegen die Ukraine.

"Vielleicht ist es jetzt also an der Zeit, dass wir all das geliefert bekommen, was wir brauchen, um uns zu verteidigen", forderte Kuleba mehr Unterstützung aus Deutschland. Die Bundesregierung hat der Ukraine Waffen geliefert, doch hofft das slawische Land auf mehr.

Bosch verweist auf seine Vertragsbestimmungen. Demnach dürfen russische Kunden Bosch-Produkte ausschließlich für zivile Anwendungen einsetzen. Und: "Grundsätzlich entwickelt, fertigt und vertreibt Bosch (…) keine Waffen sowie Systeme und Komponenten ausschließlich für wehrtechnische Anwendungen und treibt keine Forschung und Entwicklung im militärtechnischen Bereich."

Allerdings lassen sich zahlreiche Produkte sowohl für militärische als auch zivile Zwecke einsetzen. Die sogenannten Dual-Use-Güter dürfen seit 2014 nicht mehr in die Russische Föderation exportiert werden, wenn sie für militärische Verwendung gedacht sind.

Nach Russlands Überfall auf die Ukraine hat die EU diese Sanktionen verschärft. Seither dürfen Dual-Use-Güter selbst dann nicht mehr nach Russland geliefert werden, wenn sie für zivile Nutzung deklariert sind. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, Hinweise auf Sanktionsverstöße ernst zu nehmen und zu verfolgen. Zu bestimmten Fällen, darunter den aktuellen Fall Bosch, gibt das Ministerium allerdings keine Auskunft.

(ds)