Brandrisiko: ÖPNV-Unternehmen empfehlen Mitnahmeverbot für E-Tretroller

Die Akkus von E-Tretrollern haben nach Ansicht von Verkehrsunternehmen zu niedrige Sicherheitsstandards.

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Zwei E-Stehroller

Sie müssen draußen bleiben.

(Bild: heise online / anw)

Lesezeit: 3 Min.

Verkehrsunternehmen im ÖPNV sollten ihren Fahrgästen verbieten, E-Tretroller mit in Bus und Bahn zu nehmen. Der Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) weist dabei auf ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko der Akkus der Gefährte hin. Die Betriebsverantwortlichen zahlreicher Verkehrsunternehmen hätten auf niedrige Sicherheitsstandard der verwendeten Lithium-Ionen-Akkus hingewiesen. Hintergrund seien Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen unter anderem in London, Barcelona und Madrid, teilte der VDV mit.

Erste ÖPNV-Betreiber sind der Empfehlung bereits gefolgt. Die Düsseldorfer Rheinbahn und die Duisburger DVG hatten bereits vor Kurzem angekündigt, die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen ab dem morgigen 1. März zu untersagen. Nun folgen die Kölner KVB, die Bonner SWB, der VRS in der Region Köln/Bonn, die Dortmunder DSW21 und die Essener Ruhrbahn, in deren Fahrzeugen das Verbot ebenfalls ab dem 1. März gilt. In den Bielefelder Bussen und Bahnen gilt ab 1. April ebenfalls ein Mitnahmeverbot, berichtet die "Neue Westfälische".

Grundlage für die Empfehlung seien zwei brandschutztechnische Bewertungen durch den unabhängigen Gutachter Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH (STUVAtec). Darin habe er festgestellt, dass es für die in Elektrotretrollern eingebauten Lithium-Ionen-Akkus bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards gibt. Nicht betroffen seien E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da deren Akkus bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllten.

"Das, was in den Fahrzeugen in Madrid, Barcelona oder London passiert ist, kann auch in Deutschland jederzeit passieren", Ronald Juhrs, Geschäftsführer Technik und Betrieb bei den Leipziger Verkehrsbetrieben und Vorsitzender des VDV-Betriebsausschusses. "Daher sehen wir uns aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme solcher Fahrzeuge in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen. Mindestens so lange, bis die dort verbauten Akkus einen ausreichenden Sicherheitsstandard erfüllen."

Dabei betonten die Gutachter insbesondere die Gefahr, die von unsicheren Akkus in U-Bahnen ausgehen könne. In einem im Tunnel fahrenden vollbesetzten Zug könnten sich die Passagiere kaum retten, wenn in einem Wagen ein E-Kleinstfahrzeug in Brand gerate. "Für die Fahrgäste besteht im Fahrzeug keine Ausweichmöglichkeit, da, anders als im Fernverkehr, ein Wechsel in einen angrenzenden nicht betroffenen Wagen bauartbedingt nicht möglich ist", zitiert der VDV aus dem Gutachten. Dabei gehe es vor allem um eine sehr schnelle Rauchentwicklung, die auch innerhalb einer nur kurzen Restfahrzeit bis zur nächsten Haltestelle zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fahrgäste führen könnten. Aber auch in anderen ÖPNV-Fahrzeugen könnten Lithium-Ionen-Akkus von E-Tretrollern Fahrgäste gefährden.

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Wegen dieser Gefahren hatte die Hamburger Hochbahn bereits voriges Jahr die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren U-Bahnzügen verboten. Sie hatte zuvor ein Gutachten bei der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen (STUVA) beauftragt. Elektrisch angetriebene Rollstühle und Aufsitz-Elektromobile verfügten bereits über die geforderten Sicherheitsstandards und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen.

Update

Mitnahmeverbot ab 1.4. in Bielefeld ergänzt

(anw)