Brüssel: Apple verletzt neues EU-Wettbewerbsrecht

Apple hindert Apps daran, auf günstigere Kaufmöglichkeiten zu verweisen, moniert die Kommission. Auch die umstrittene Core Technology Fee gerät unter die Lupe.

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Der App Store auf dem iPhone

(Bild: tre / Mac & i)

Lesezeit: 3 Min.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass Apple die neuen Regeln des Digital Markets Acts verletzt: Apples Vorgaben für App-Anbieter seien nicht regelkonform, heißt es in den "vorläufigen Feststellungen", die die Regulierer am Montag veröffentlichten. App-Anbieter und Entwickler seien nämlich weiterhin nicht in der Lage, ihre Kunden frei auf andere Verkaufskanäle zu verweisen, wie es der Digital Markets Act eigentlich vorgebe, so die Kommission.

Brüssel stört sich demnach spezifisch an Apples seit Langem umkämpften "Anti-Steering-Regeln": Apps ist nur extrem eingeschränkt erlaubt, etwa auf externe Kaufmöglichkeiten oder Abo-Optionen zu verweisen. Zudem schaltet Apple bei einer Verlinkung auf eine Webseite etwa Warnhinweise zwischen.

Apples Geschäftsbedingungen hindert Entwickler somit daran, ihre Kunden frei auf andere Angebote außerhalb des App Stores zu verweisen, moniert die EU-Kommission. Das sei aber der Schüssel dafür, dass Anbieter ihre Abhängigkeit von den App-Läden der Gatekeeper verringern können, betonte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Die Kommission stört sich auch daran, dass Apple für die aus einer App heraus getätigten Einkäufe im Web weiterhin eine bis zu 27 Prozent reichende Provision veranschlagt. Apples Gebühren würden "weit darüber hinausgehen", was für eine solche Vergütung eigentlich angemessen sei.

Apple bleibt nun Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren und auch Anpassungen vorzunehmen. Eine Entscheidung über Apples diesbezügliche Compliance zum Digital Markets Act soll bis spätestens Frühjahr 2025 folgen. Am Montag drückte der Konzern nochmals in einer Stellungnahme seine Zuversicht aus, "dass unser Plan dem Gesetz entspricht". Apple sieht seine Provision auf Web-Einkäufe als Abgeltung für Investitionen in Schnittstellen und Entwickler-Tools.


Zugleich hat die Kommission am Montag die Eröffnung einer weiteren Non-Compliance-Untersuchung gegen Apple bekannt gegeben: Hier rückt jetzt, wie schon länger erwartet, Apples neues Gebührenmodell – die umstrittene Core Technology Fee – in den Fokus der Regulierer sowie die konkrete Umsetzung.

Dabei geht es etwa um die zentralen Fragen, ob die Installation alternativer App-Läden zu umständlich für Nutzer ist und die Hürden für App-Entwickler für Sideloading zu hoch bleiben. Apple setzt hier etwa voraus, dass der App-Anbieter bei dem Konzern einen "guten Ruf" besitzt und bereits eine sehr populäre App im App Store vertreibt. Jüngst wurde außerdem bekannt, dass Apple den Vertrieb von Virtualisierungs-Tools selbst außerhalb seines App Stores blockiert.

(lbe)