Buchhandel wirft Kultusministerkonferenz "Enteignung von Autoren" vor

Der Buchhandel sieht in der Ankündigung, dass die deutschen Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Intranets eingestellte urheberrechtlich geschützte Werke nicht erfassen wollen, einen Skandal.

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Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Deutsche Hochschulverband kritisieren eine Ankündigung der Kultusministerkonferenz, laut der sie wissenschaftlichen Autoren und Verlagen auch weiterhin keine titelbezogene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke in den Intranets von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bezahlen will. Börsenverein-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis meint, das Verhalten der Kultusministerkonferenz sei gesetzeswidrig und ein Skandal. "Weil die Länder nicht ausreichend Geld für Hochschulen und Bibliotheken bereitstellen wollen, sollen Urheber und Verlage enteignet werden." Der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes, Michael Hartmer, fragt: "Welcher qualifizierte Wissenschaftler wird künftig noch Lehrbücher schreiben und wer diese verlegen?"

Die beiden Verbände beziehen sich in ihrer Mitteilung auf ein Interview des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel mit dem zuständigen Staatssekretär im Sächsischen Kultusministerium, Knut Nevermann. Darin habe er angekündigt, dass die deutschen Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen urheberrechtlich geschützte Werke, die für Studenten und Wissenschaftler in Intranets eingestellt werden, nicht erfassen wollen. Damit weiche die Kultusministerkonferenz von einer 2008 in einem Gesamtvertragsangebot an die Verwertungsgesellschaften gemachten Zusage ab und ignoriere eine Vorgabe des Gesetzgebers.

Dieser habe Ende 2008 die Geltung des Paragraphen 52a Urheberrechtsgesetz, nach dem Bildungs- und Forschungseinrichtungen urheberrechtlich geschützte Werke in ihren Intranets ohne Genehmigung der Rechteinhaber nutzen dürfen, um vier Jahre bis Ende 2012 verlängert. Dabei hatten Bundestag und Bundesrat darauf hingewiesen, dass ab 2009 eine nutzungs- und werkbezogene Erfassung der verwendeten Titel erfolgen werde und somit eine angemessene Vergütung von Autoren und Verlagen sichergestellt sei. (anw)