Tote mit iPhone: Nachlasskontakte bekommen Daten, aber nicht immer das Gerät

Über die "Nachlasskontakt"-Funktion ist es Angehörigen Verstorbener möglich, auf deren Apple-ID-Daten zuzugreifen. Das gilt nicht immer auch für die Hardware.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 19 Kommentare lesen
Nachlasskontakt auf dem iPhone

Festlegung des Nachlasskontaktes auf dem iPhone.

(Bild: Apple)

Lesezeit: 3 Min.

Die digitale Nachlassverwaltung ist seit Jahren ein ernstzunehmendes Problem: Verstirbt ein Mensch, ist es oft schwer, an dessen gespeicherte Inhalte etwa bei Clouddiensten und Hardwareanbietern heranzukommen. Bei Apple ging man das Problem im letzten Jahr mit iOS 15.2, iPadOS 15.2 und macOS 12.1 endlich an: Seither gibt es den sogenannten Nachlasskontakt, der im Todesfall auf die Inhalte einer Apple-ID zugreifen kann. Wie sich nun allerdings an einem Fall in den USA zeigt, heißt das noch nicht, dass man auch über die Hardware des Toten frei verfügen kann. Grund dafür scheint ein Bug zu sein.

Apple macht es Angehörigen sowieso nicht ganz leicht. Neben einem zuvor angelegten langen Zugriffsschlüssel, den es sicher zu verwahren gilt, muss man dem Konzern stets auch eine Sterbeurkunde vorlegen, bis dieser den Zugriff auf die Daten des Toten freigibt.

"Apple überprüft Anträge von Nachlasskontakten und ermöglicht den Zugriff auf deinen Account erst, wenn diese Informationen verifiziert wurden", schreibt das Unternehmen dazu. Das kann etwas dauern. "Wurde der Zugriff genehmigt, erhält dein Nachlasskontakt eine spezielle Apple-ID, die eingerichtet und für den Zugriff auf den Account verwendet werden kann."

Das heißt: Einen echten Zugriff auf die Apple-ID des Verstorbenen erhalten die Angehörige nicht. Und genau das kann zum Problem werden, wie ein TV-Sender aus Boston berichtet (Link nur aus den USA zugänglich). Hier hatte ein Mann aus Massachusetts vorgesorgt und vor dem Tod seiner Mutter, die schwer erkrankt war, sich als Nachlasskontakt hinterlegen lassen. Als die Frau dann starb, übermittelte der Hinterbliebene die Sterbeurkunde und sogar eine Vorsorgevollmacht. Apple gab daraufhin den Account auf die beschriebene Art frei.

Das Problem: Zwar heißt es bei Apple, dass im Falle der Nutzung der Nachlasskontakt-Funktion automatisch die "Wo ist?"-Aktivierungssperre aller Geräte eines Verstorbenen entfernt werden soll. Denn nur dann lässt sich ein iPhone komplett löschen und zurücksetzen, was dem Diebstahlschutz dient. Bei der Toten aus Massachusetts passierte das allerdings aus bislang unbekannten Gründen nicht. "Wir können das Telefon nicht zurücksetzen. Punkt", so der Betroffene. "Es gab keine Begründung, keine Argumentation, die [Apple] uns dafür geliefert hat."

Ein Zurücksetzen der Apple-ID war ebenfalls nicht möglich. Denn dann erschien die Fehlermeldung, dass die Apple-ID nicht gültig ist oder nicht unterstützt wird. Was ja auch stimmt, da Apple laut eigenen Angaben die Apple-ID von Verstorbenen nach einer Nutzung der Nachlasskontakt-Funktion deaktiviert. "Deine Apple-ID und dein Passwort funktionieren dann nicht mehr", so der Konzern lapidar.

Aktuell befindet sich die betroffene Familie nun in Diskussion mit dem Apple-Support. Die Firma teilte mit, dass sie nur helfen kann, das Telefon zu löschen, wenn sie eine Originalquittung für das sieben Jahre alte Gerät vorgelegt bekommt. Nur damit kann die Familie beweisen, dass das iPhone der Verstorbenen gehörte. Vorsorgevollmacht oder Sterbeurkunde reichen laut Apple nicht – und auch nicht das ebenfalls inzwischen vorliegende Testament.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externer Preisvergleich (heise Preisvergleich) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (heise Preisvergleich) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

(bsc)