Bundeskabinett: Neue Ausweise sollen künftig per Post verschickt werden

Schon ab November soll es bei Reisepässen und Ausweisen Vereinfachungen für die Bürger geben. Was sich laut Verordnungsentwurf genau ändert.

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(Bild: Bartolomiej Pietrzyk/Shutterstock.com)

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Bürger sollen neue Ausweisdokumente künftig einfacher und schneller bekommen können. Das Bundeskabinett beschloss in dieser Woche eine entsprechende Initiative des Bundesinnenministeriums. Es soll sogar möglich sein, sich Ausweise künftig direkt nach Hause schicken zu lassen, teilte das Ministerium mit.

Vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt im September der Verordnung zu, sollen die Veränderungen in drei Schritten von November 2023 bis Mai 2025 eingeführt werden. Die Vereinfachungen gelten sowohl für Personalausweise, Reisepässe als auch elektronische Aufenthaltstitel.

Bereits ab November 2023 soll es möglich sein, dass PIN-Briefe für den Online-Ausweis und neu ausgestellte Ausweisdokumente an speziellen Abholautomaten der jeweiligen Bürgerämter abgeholt werden können. Diese sollen in Aussehen und Funktionen den Packstationen der Deutschen Post ähneln. Vereinzelt bieten Städte und Gemeinden solche Abholboxen für Ausweisdokumente bereits auf eigene Initiative an. Bürger erhalten für den Zugang einen persönlichen Code, mit dem ein Fach geöffnet und der Brief bzw. das Dokument entnommen werden kann. Diese Automaten wären auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zugänglich und ein Abholtermin ist nicht mehr erforderlich.

Ab November 2024 soll es den PIN-Brief für den Onlineausweis sogar direkt bei Antragstellung des Ausweises geben. Der Postversand würde dann entfallen. Das Ministerium rechnet aber damit, dass die technische Umsetzung tatsächlich bis Frühjahr 2025 dauern wird. Ebenfalls ab November 2024 werden die Voraussetzungen geschaffen, dass sich Bürger die neuen Ausweise und Pässe direkt an ihre gemeldete Anschrift schicken lassen können. Hierfür wird aber eine zusätzliche Gebühr berechnet.

Ab Mai 2025 akzeptieren Behörden dann nur noch digitale biometrische Lichtbilder für Ausweisdokumente. Ob diese in der Behörde oder bei einem Fotografen angefertigt werden, bleibt weiterhin den Bürgern überlassen. Ausgedruckte Lichtbilder werden aber nicht mehr angenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass Fotos frühzeitig darauf überprüft werden können, ob sie den biometrischen Anforderungen entsprechen.

(mki)