Bundesrat ändert StVO nicht Richtung Verkehrssicherheit, Klima- und Umweltschutz

Die von der Regierung geplanten Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht für mehr Sicherheit, Klima- und Umweltschutz bekamen keine Mehrheit in der Länderkammer.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 275 Kommentare lesen
Opel Rocks-e

Gemischter Verkehr: Vorn ein Leichtkraftwagen Opel Rocks-e (Test), dahinter ein Radfahrer.

(Bild: Opel)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht, die Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen geben sollten, sind im Bundesrat gescheitert. Ein vom Bundestag beschlossenes zustimmungspflichtiges Gesetz verfehlte heute in der Länderkammer die erforderliche Mehrheit.

Das Gesetz sah vor, dass grundsätzlich neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. Da das Gesetz keine Mehrheit bekam, setzte der Bundesrat eine darauf basierende Novelle der Straßenverkehrsordnung von der Tagesordnung ab.

Vorgesehen war darin zum Beispiel, dass Behörden vor Ort etwa auch "Sonderfahrspuren" zur Erprobung klimafreundlicher Mobilität einrichten können – etwa für E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Wagen, in denen mehrere Insassen sitzen. Mehr Flexibilität sollte es auch bei Bewohnerparkzonen, Busspuren oder Radwegen geben. Tempo 30 sollte leichter anzuordnen sein, etwa auf Straßenabschnitten an Spielplätzen und Schulwegen sowie in Lücken zwischen zwei Tempo-30-Zonen, damit der Verkehr leichter fließt.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat das Scheitern der Neuregelungen im Straßenverkehr bedauert: "Wir wollten den Kommunen mehr Handlungsspielraum vor Ort geben. Offensichtlich ist das seitens der Länder aber nicht gewünscht."

(fpi)