Bundesrat will Urheberrechtsnovelle ändern

Die Länderkammer hat auf ihrer gestrigen Sitzung zahlreiche Änderungswünsche an der geplanten Anpassung des Urheberrechts an EU-Vorgaben beschlossen.

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Von
  • Tim Gerber

Mit der Mehrheit der unionsgeführten Länder hat der Bundesrat am Freitag zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf zur geplanten Novelle des Urheberrechts beschlossen. Der Entwurf der rot-grünen Bundesregierung habe "die Interessen und Vorschläge der einzelnen Wirtschaftsgruppen ... offenbar nicht ausreichend berücksichtigt." Hierfür sprächen "die zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen der Unternehmen und Verbände aus der Informations- und Medienwirtschaft", schreibt der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer in seinen Empfehlungen.

Folgerichtig begrüßte der Brachenverband Bitkom die Änderungsempfehlungen des Länderparlaments postwendend und empfiehlt eine "gründliche Überarbeitung des Regierungsentwurfs". Dies wäre allerdings die Angelegenheit des Bundestages als Gesetzgebungsorgan und nicht – wie von Bitkom in deutlicher Verkennung der Rolle des Parlaments gefordert – der Bundesregierung.

Die Empfehlungen des Bundesrates tragen dafür deutlich die Handschrift der Interessensverbände. So sollen – wie von Bitkom schon länger gefordert – die Urheber künftig gezwungen werden, sogenannte technische Schutzmaßnahmen (Digital Rights Management) einzusetzen. Kreative, die auf solche Kopierschutzmaßnahmen verzichten, sollen nach Vorstellung der IT-Lobby und des Bundesrates künftig keine Pauschalvergütung mehr erhalten.

Auch soll nach diesen Wünschen Urheberabgaben nur noch auf solche Geräte erhoben werden, "die erkennbar und primär zur Vornahme von Vervielfältigung bestimmt sind". Bisher geht vor allem die Rechtsprechung davon aus, dass alle Geräte vergütungspflichtig sind, die sich zum Vervielfältigen geschützter Werke eignen. Inwieweit einzelne Gerätekategorien – zum Beispiel CD-Brenner – tatsächlich dafür genutzt werden, entscheidet nur über die Höhe der zu zahlenden Abgabe.

Die will der Vorschlag auf einen bestimmten Prozentwert des Verkaufspreises begrenzen – ebenfalls eine Forderung der IT-Branche, die wegen der Abgaben um ihre Umsätze bangt. Hier sei der Verbraucher vor doppelter Belastung zu schützen, so die Bundesratsempfehlung. Von einem Schutz der Verbraucher vor nicht ordentlich bezeichneten Kopierschutzmaßnahmen etwa auf CDs ist in der Stellungnahme nicht die Rede. Chancen auf Umsetzung haben die Empfehlungen des Bundesrates in dieser Sache ohnehin kaum, denn das Urheberrecht obliegt der alleinigen Gesetzgebung durch den Bundestag. (tig)