Bundestag genehmigt Online-Zugriff auf Passfotos durch Sicherheitsbehörden

Die Polizei, Geheimdienste, Steuer- und Zollfahnder sowie Ordnungsbehörden dürfen künftig Lichtbilder aus Personalausweis und Pass bei den Meldeämtern rund um die Uhr abgreifen. Datenschützer wittern ein Big-Brother-Maßnahme.

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Elektronischer Personalausweis

(Bild: dpa, Stephanie Pilick / Symbolbild)

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Mit der Mehrheit der großen Koalition hat der Bundestag am Donnerstag zu später Stunde ohne weitere Aussprache gegen die Stimmen von Linken und Grünen einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem eigentlich der "elektronische Identitätsnachweis" und die bislang kaum genutzte eID-Funktion des neuen Personalausweises gefördert werden soll. Mit eingefügt hat das Parlament aber auch eine weitgehende Bestimmung, wonach sämtliche Sicherheitsbehörden künftig jederzeit biometrische Lichtbilder für Personalausweis und Pass bei den Meldeämtern automatisiert abrufen dürfen.

Die Bundesregierung hatte zunächst vorgeschlagen, dass Polizeien und Geheimdienste von Bund und Ländern rund um die Uhr auf die Passfotos zugreifen könnten sollten. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD fügten über den Innenausschuss noch einen Passus hinzu, wonach die Lizenz nun auch für "Steuerfahndungsdienststellen der Länder, den Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter" gilt. Von Mitte 2018 an sollen zudem Ordnungsämter die sensiblen biometrischen Merkmale automatisiert abrufen können, um Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen.

Bisher durften Ermittlungs- und Ordnungsbehörden sowie Steuer- und Zollfahnder nur online in Eigenregie auf Passfotos zugreifen, wenn die Ausweis- beziehungsweise Passbehörde nicht erreichbar und Gefahr im Verzug war. Diese Schranken fallen nun, der Kreis der Abrufberechtigten um die Verfassungsschutzämter, den Bundesnachrichtendienst (BND) sowie den Militärischen Abschirmdienst erweitert.

Rechtswissenschaftler, Datenschützer und Informatiker hatten bei einer parlamentarischen Anhörung befürchtet, dass schon mit dem von der Regierung vorgesehenen Verfahren faktisch eine verfassungsrechtlich bedenkliche nationale Datenbank für Lichtbilder entstünde. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnt nun vor einem "Big-Brother-Gesetz". Die bisherigen Auflagen habe der Gesetzgeber eingeführt, um eine "Massenüberwachung" anhand der Gesichtsfotos zu verhindern. Jetzt sei damit zu rechnen, "dass die umfassenden Abrufmöglichkeiten längerfristig dazu verwendet werden, im Rahmen der 'intelligenten Videoüberwachung' alle Menschen zu identifizieren", die sich im öffentlichen Raum aufhielten. Nicht umsonst habe die Koalition kürzlich die gesetzlichen Befugnisse entsprechend aufgebohrt.

Die Regierungsfraktionen begründen den Schritt damit, dass die Identitätsüberprüfung von Personen durch die Sicherheitsbehörden auf Basis von Lichtbildern meist "zeitkritisch und zugleich auch aus Gründen der Gefahrenabwehr rund um die Uhr" nötig sei. Ziel sei es auch, die Zahl der ins Vertrauen zu ziehenden Personen "auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken". Ferner reduziere sich für die Meldeämter der Verwaltungsaufwand. Dem Datenschutz werde Rechnung getragen.

Die Linke Ulla Jelpke kritisierte laut den nur zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen, dass Schwarz-Rot mit der im Gesetzentwurf weit unten versteckten Abrufregel das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aushebele und mit einem trojanischen Pferd einen weiteren schweren Angriff auf den Datenschutz führe. Für die Grünen verwies Konstantin von Notz auf einen "bürgerrechtsfeindlichen Hammer". Die Koalition rüste die Geheimdienste ohne jedes Mittel und Maß auf.

Beim elektronischen Identitätsnachweis hat die Koalition Empfehlungen der Datenschützer zumindest teilweise aufgegriffen. Die Meldeämter werden so verpflichtet, die Antragsteller für einen Personalausweis über die künftig standardmäßig aktivierte eID und nötige Sicherheitsvorkehrungen besser zu unterrichten und "auf die Möglichkeit einer Sperrung" der Funktion hinzuweisen. Bei der Vergabe der Berechtigungszertifikate muss der Diensteanbieter versichern, "den betrieblichen Datenschutz" einzuhalten und einen Zweck für die Nutzung der eID angeben. (kbe)