CDU/CSU hat Fragen zum Elektrosmog

Mit einer Großen Anfrage will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen, wie sie mit den Auswirkungen des Elektrosmogs umzugehen gedenkt.

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Von
  • Richard Sietmann

Das Reizthema Elektrosmog, das schon den bayerischen Umweltminister auf den Plan rief, erreicht nun mit einer Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag auch die Ebene der Bundespolitik (BT-Drucksache 14/5848). Die Christdemokraten verlangen von der Bundesregierung unter anderem Auskunft darüber, welche Auswirkungen die rund 40.000 zusätzlich zu errichtenden UMTS-Sendeanlagen auf die Gesundheit der Bevölkerung haben, um wieviel Prozent sich die durchschnittliche Strahlungsbelastung erhöht und ob durch den Betrieb der neuen Mobilfunkanlagen die derzeit geltenden Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Des weiteren interessiert die Abgeordneten, warum die Regierung in Berlin "nicht Mittel, die sie bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen erzielt hat, auch für die Erforschung der Auswirkungen elektromagnetischer Felder, insbesondere der Auswirkungen der Strahlung aus den UMTS-Netzen, bereitgestellt" hat.

Insgesamt 41 Einzelpunkte umfasst der Fragenkatalog, der unter Federführung der CSU-Abgeordneten Ilse Aigner aus Gmund – Direktkandidatin des Wahlkreises Starnberg und von Hause aus Elektrotechnikerin – entstand. Die Fragesteller sehen eine sich zuspitzende Konfliktlage. Einerseits steige der Druck auf die Mobilfunkbetreiber zur Errichtung weiterer Sendeanlagen, um der zunehmenden Mobilfunknutzung gerecht zu werden. Gleichzeitig aber wachse mit jeder weiteren Sendeanlage die Besorgnis der Bevölkerung in Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen.

Neben dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand und der Forschungspolitik richtet sich das Auskunftsbegehren auch auf die Informationspolitik der rot-grünen Koalition: "Plant die Bundesregierung eine Aufklärungskampagne über die Sicherheit des Mobilfunks, um der wachsenden Besorgnis der Bevölkerung in Bezug auf die Wirkungen von elektromagnetischen Feldern entgegenzuwirken?"

Daneben wollen die Christdemokraten wissen, inwieweit sich die geplante Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (26. BImSchV), die die zulässigen Strahlenschutzgrenzwerte festlegt, an den wesentlich niedrigeren Grenzwerten in den Nachbarländern Schweiz, Italien und dem österreichischen Bundesland Salzburg orientieren werde oder weiterhin an den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission für Nicht-Ionisierende Strahlen (ICNIRP) festhält: "Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass sie bei einer auf dem Vorsorgegedanken beruhenden und wissenschaftlich nicht untermauerten Unterschreitung der international festgelegten Grenzwerte durch eine Novelle der 26. BImSchV in der Bevölkerung weiteren Raum für Spekulationen eröffnet?" In diesem Zusammenhang wollen die christdemokratischen Abgeordneten auch erfahren, mit welchen Investitionen und Kosten seitens der Mobilfunkbetreiber bei einer Senkung der Grenzwerte zu rechnen sei und wie die Regierung das Verhältnis von Kosten und Nutzen beurteilt.

Bei der Beantwortung sind der Bundesregierung nach den parlamentarischen Regeln keine Fristen gesetzt; meist dauert die Bearbeitung Großer Anfragen drei bis vier Monate. Mit einer Antwort der Regierung wird daher erst nach der Sommerpause zu rechnen sein. (Richard Sietmann) / (jk)