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Das Ohr des FBI -- am Keyboard

Thorsten Dambeck

Mit einem "key logger system" kann die amerikanische Bundespolizei jede Tastatureingabe mitschneiden. Sogar ohne Abhörerlaubnis?

In einer Anhörung vor einem US-Bundesgericht in New Jersey ging es gestern nicht nur um das Verfahren gegen Nicodemo S. Scarfo Jr. Dem Sohn des inhaftierten Chef-Mafiosi "Little Nicky" Scarfo werfen die Behörden illegales GlĂŒcksspiel und Kreditbetrug in großen Stil vor. Nach amerikanischen Medienberichten wirft der Fall zusĂ€tzlich grundsĂ€tzliche Rechtsfragen auf: Welche Methoden darf der Staat bei der VerbrechensbekĂ€mpfung anwenden?

Das FBI [1] war im Januar 1999 in Scarfos BĂŒro eingebrochen und hatte die Festplatte seines PCs kopiert. Die Bundespolizei sah sich jedoch außer Stande, die PGP-verschlĂŒsselten Dateien zu lesen und so Beweismaterial gegen Scarfos florierende GeschĂ€fte zu sammeln. Die Ermittler bewiesen jedoch einen langen Atem: Mit einem "key logger system" kehrten sie an den Ort der Schmach zurĂŒck. Ob dieses System Hard- oder Software-basiert ist, will das FBI bislang nicht genauer spezifizieren. Klar ist aber, dass mit dem "logger" sĂ€mtliche Keyboard-Eingaben an Scarfios Rechner aufgezeichnet wurden und in die HĂ€nde des FBI gelangten; es könnte sich also etwa auch um einen in das Betriebssystem eingeschleusten Trojaner handeln.

Nach der Installation des Systems hatten die Agenten jedenfalls mehr GlĂŒck; sie sammelten eifrig Belastungsmaterial und kamen sogar in den Besitz des Passworts des Beschuldigten, den die Anklage einen Kredithai nennt. Die AnwĂ€lte von Scarfo Jr. machen jedoch geltend, dass die Aktion der Bundespolizei die Verfassungsrechte ihres Mandanten verletzt habe. Die amtlichen Ermittler hatten lediglich einen Durchsuchungsbefehl, aber keine gĂŒltige Abhörerlaubnis, als sie der GeschĂ€ftszentrale Scarfos einen Besuch abstatteten. Seine RechtsbeistĂ€nde fordern nun, alle vom "key logger system" aufgezeichneten Daten dĂŒrften keine Rolle im Verfahren spielen. Die Behördenvertreter entgegnen darauf, fĂŒr die Technologie des "loggers" sei keine Abhörerlaubnis notwendig. Eine ErlĂ€uterung zu den technischen Details des "loggers" lehnen sie allerdings mit Hinweis auf die kĂŒnftige Verwendung der Methode ab.

Auch BĂŒrgerrechts-Organisationen sehen die Praxis der Bundespolizei mit wachsender Skepsis. "Ich will wissen, wie weit die Regierung beim Eindringen in die PrivatsphĂ€re glaubt durch die Gesetze abgesichert zu sein", zitiert die New York Times Mark Rasch von der Web-Consulting-Firma Predictive Systems [2]. Rasch, frĂŒher Anwalt im Justizministerium, berĂ€t BĂŒrgerrechtsgruppen in der Thematik des Scarfo-Falls. Siehe dazu auch: Telepolis: Nichts mehr mit Pretty Good Privacy? [3] (thd)


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-43327

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.fbi.gov/
[2] http://www.globalintegrity.com/
[3] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4418/1.html