Data Governance Act: EU-Parlament befürwortet freiwilligen Datenaltruismus

Die EU-Abgeordneten haben ihre Linie zum geplanten Data Governance Act abgesteckt. Sie werben für einen gemeinsamen "Schengen-Raum" für Daten.

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(Bild: RUKSUTAKARN studio / Shutterstock.com)

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Mit großer Mehrheit von 66 Ja-Stimmen bei sechs Enthaltungen hat der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des EU-Parlaments am Donnerstag die Position der Volksvertreter zum vorgesehenen Data Governance Act (DGA) angenommen. Die Initiative soll demnach darauf abzielen, das Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten zu erhöhen, neue EU-Vorschriften zur Neutralität von Datenmarktplätzen zu schaffen und die Wiederverwertbarkeit bestimmter Informationen des öffentlichen Sektors zu erleichtern.

Dabei geht es etwa um Gesundheits-, Agrar- und Umweltdaten, die bisher im Rahmen der Open-Data-Richtlinie nicht öffentlich und frei verfügbar sind. Die neuen Regeln sollen laut dem Beschluss die gemeinsame Nutzung von Daten erleichtern, um insbesondere das Potenzial der Künstlichen Intelligenz (KI) zu erschließen. Start-ups und größere Unternehmen wollen die Abgeordneten dabei unterstützen, ein "Ökosystem" auf der Grundlage europäischer Standards und Werte zu entwickeln.

Der Ausschuss, der mit seinem Bericht den Kurs des Parlaments für die nun folgenden Verhandlungen über das Dossier mit dem Ministerrat und der EU-Kommission abgesteckt hat, unterstützt auch prinzipiell das umstrittene Konzept eines "Datenaltruismus" aus dem ursprünglichen Entwurf der Brüsseler Regierungsinstitution. Er betont aber, dass solche "Datenspenden", wie sie hierzulande etwa im Kampf gegen Covid-19 bereits möglich sind, in der Regel freiwillig mit der "informierten Einwilligung" der Betroffenen erfolgen müssten.

Zudem soll es laut den Abgeordneten möglich sein, Daten "im allgemeinen Interesse" zur Verfügung zu stellen etwa für die Forschung, im Gesundheitswesen, zum Kampf gegen den Klimawandel oder eine effektivere Mobilität. Für solche Zwecke müsse es eine gesetzliche Basis geben, Datenpools über ein freiwilliges Registrierungssystem einzurichten. Als Treuhänder sollen "in der EU anerkannte Organisationen" fungieren.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hatten gefordert, das schwammige Konzept näher zu definieren. Angesichts der absehbaren Risiken für betroffene Personen müsse ein strenges Prüfverfahren mit einem Verhaltenskodex oder einem Zertifizierungsverfahren greifen. Insgesamt vermissen die Kontrolleure in der Initiative grundlegende Regeln, um die Privatsphäre der Bürger zu sichern.

Die Abgeordneten haben beim Anwendungsbereich der Richtlinie insbesondere im Bereich der skizzierten Datenvermittlungsdienste noch klargestellt, dass große Internetkonzerne erfasst werden. Öffentliche Stellen sollen den Abschluss von Vereinbarungen vermeiden, die Exklusivrechte für die Weiterverwendung bestimmter Informationen schaffen. Sei dies nicht möglich, müssten entsprechende Verträge auf einen Zeitraum von 12 Monaten begrenzt werden, um mehr Daten vor allem für kleine und mittlere Unternehmen bereitzuhalten.

Sensible Daten des öffentlichen Sektors dürfen laut der Position nur dann in Drittländer übertragen werden, wenn sie ein ähnliches Schutzniveau wie in der EU genießen. Dies beträfe derzeit etwa Großbritannien. Die Kommission soll über einen delegierten Rechtsakt zusätzlich klarstellen, ob ein Land außerhalb der Union entsprechende Anforderungen erfüllt. Das Parlament will dabei ein Mitspracherecht haben.

"In einer funktionierenden Datenwirtschaft liegt ein enormes Potenzial für Wachstum und Innovation", betonte die parlamentarische Berichterstatterin Angelika Niebler. Der DGA werde dazu beitragen, diese Entwicklung in Gang zu bringen. "Die Vision ist ein 'Schengen für Daten'", erklärte die CSU-Politikerin. Es gelte, für die anstehende "industrielle Datenrevolution" ein Fundament zu schaffen, um von Anfang an "einen fairen Wettbewerb und Zugang" zu der Ressource zu gewährleisten: "Daten sollen sich einfach, sicher und frei in der EU bewegen können."

(tiw)