Datenschützer Schaar: Vorratsdatenspeicherung nicht vertretbar

Die Bundesregierung will am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten auf den Weg bringen. Der ehemalige oberste Datenschützer übt heftige Kritik.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 94 Kommentare lesen
Telekom-Rechenzentrum
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri
Vorratsdatenspeicherung

Der ehemalige oberste Datenschützer Deutschlands, Peter Schaar, warnt vor einer erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung. "Es ist rechtlich sehr problematisch, dass Daten über sämtlichen Telefon- und Internetnutzern aufgezeichnet werden sollen – auch von denjenigen, die nicht im Entferntesten im Verdacht stehen, irgendetwas mit schweren oder sogar terroristischen Straftaten zu tun zu haben", sagte Schaar gegenüber dpa.

Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschließen. Demnach sollen Verkehrsdaten zehn Wochen von den Providern vorgehalten werden, Standortdaten vier Wochen. Die in einem bekannt gewordenen Referentenentwurf vorgesehenen Datenspeicherungen stoßen allerdings auf heftige Kritik, es ist von "Rechtsunsicherheit per Ansage" die Rede, auch wird eine massiv ausgdehnte Datenspeicherung befürchtet. Grundsätzlich wird die verdachtsunabhängige Speicherung bemängelt, die alle Bürger unter Generalverdacht setzt.

Die Vorratsdatenspeicherung gab es in Deutschland schon einmal, doch das Bundesverfassungsgericht kassierte die Regelung 2010 als verfassungswidrig. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) legte auf Drängen von SPD-Chef Sigmar Gabriel nun einen neuen Vorschlag vor. Das Gesetz spricht von einer "Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten". Die Dauer der Speicherung wurde verkürzt, Vorgaben für die Sicherheit der Daten kamen hinzu.

Schaar ist dennoch gegen eine Wiedereinführung. "Die erste Frage ist doch: Brauchen wir das überhaupt?" fragte er. "Die Bundesregierung bleibt den Nachweis schuldig, dass dieser erhebliche Grundrechtseingriff unerlässlich ist". Seine Haltung ist klar: "Eine anlasslose, alle Telefonkunden und Internetnutzer betreffende Vorratsdatenspeicherung halte ich für grundrechtlich nicht vertretbar."

Auch die Daten von Ärzten, Anwälten oder Journalisten, die eine Schweigepflicht oder das Recht zur Zeugnisverweigerung haben, sollen gespeichert werden. Ermittler dürfen die Daten zwar nicht verwerten, doch Schaar bewertet schon die Speicherung als problematisch.

Kritik an dem Vorhaben kommt auch aus der Wirtschaft. Der Internetverband eco etwa hält die Vorgaben zum Teil für praktisch nicht umsetzbar. Schaar kritisierte auch das schnelle Verfahren. Die Bundesregierung will das Gesetz möglichst zügig verabschieden. Schaar war bis 2013 zehn Jahre lang Bundesdatenschutzbeauftragter. (jk)