Datenschützer sehen Verstöße bei Buchhändler und Drogeriekette

Der Taschen-Verlag überträgt Bilder aus seinen Filialen ins Internet. Außerdem monieren Datenschützer die Videoüberwachung von Kunden und Mitarbeitern in der Drogeriekette "Ihr Platz".

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Der Hamburger Datenschutzbeauftrage Johannes Caspar sieht es als "absolut inakzeptabel" an, dass der Verlag Taschen GmbH Bilder von Webcams aus seinen Filialen im Internet zeigt. Das berichtete der Radiosender NDR Info. Wie bereits das erste Geschäft in Paris, das im Jahr 2000 eröffnet wurde, seien alle Filialen des Verlags mit Kameras ausgestattet, die neben den Verkaufsräumen auch den Kassenbereich erfassen. Die Übertragung der Bilder ins Internet aus allen Filialen sei eine Werbemaßnahme, sagte eine Sprecherin des Verlags laut dem Sender.

Außerdem haben laut NDR Info Datenschützer die Drogeriekette "Ihr Platz" in Visier genommen, die zum Schlecker-Konzern gehört. Dort würden Kunden und Mitarbeiter von Videokameras überwacht. Die bundesweit 700 Filialen umfassende Kette mit Sitz in Osnabrück verstoße damit gegen das Bundesdatenschutzgesetz, da die Filialen ohne Verfahrensbeschreibungen überwacht würden. Diese seien laut dem Gesetz erforderlich, bevor eine Überwachungsanlage installiert wird. Darin sei unter anderem geregelt, welchen Bereich eine Kamera erfasst, wie lange sie aufzeichnet und welches Datenschutzkonzept es gibt.

Der Sprecher des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen, Michael Knaps, habe den Bericht bestätigt, berichtete NDR Info. Die Behörde ermittele seit gut drei Monaten gegen "Ihr Platz". Ein Hinweisgeber habe die Datenschützer auf die Missstände aufmerksam gemacht. Knaps sagte weiter demnach: "Wir gehen schon davon aus, dass wir mit unseren Ermittlungen bei 'Ihr Platz' in ein Wespennest stoßen, denn es ist ja noch nie flächendeckend überprüft worden, wie groß die Kameradichte ist." Der Hamburger Datenschützer Caspar bedauerte laut dem Bericht, dass das Bewusstsein der Firmen mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Kunden und Mitarbeitern "deutlich zu wenig entwickelt" sei. (anw)