Datenschützer setzen zum Sprung gegen Google an

In mehreren Ländern stehen offizielle Verfahren von Datenschützern gegen Googles Datenschutzbestimmungen an. Hamburgs Datenschutzbeauftragter hegt besondere Sorge vor dem Hintergrund der Enthüllungen der Internetüberwachung durch die NSA.

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Europäische Datenschützer setzen zum nächsten Schritt an, um Google dazu zu bringen, seine seit März 2012 geltenden Datenschutzbestimmungen zu ändern. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar, der hierzulande über Google wacht, will laut einer Mitteilung voraussichtlich Ende nächster Woche ein formales Verwaltungsverfahren eröffnen und Google zu den Vorwürfen anhören.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat dem Internetkonzern nun eine Frist von drei Monaten gesetzt, um seine Bestimmungen zu ändern. Datenschutzbeauftrage, die in Spanien, Großbritannien, Italien und den Niederlanden für Google zuständig sind, wollen ebenfalls offiziell gegen den Konzern vorgehen, geht aus einer Mitteilung der französischen Datenschutzbehörde CNIL hervor.

Die Datenschützer dieser Länder hatten die Google-Praktiken unter die Lupe genommen. Zuvor hatte Google auf Aufforderungen der Datenschützer, den Anwendern mehr Kontrolle zu gewähren, nicht reagiert. Dabei geht es darum, dass Google sich das Recht einräumen lasse, jene Daten, die von jedem einzelnen Nutzer in den zahlreichen Diensten Googles anfallen, umfassend und dienstübergreifend auszuwerten – ohne die Verarbeitungszwecke klar und für den Nutzer transparent zu benennen. Google werde durch die Bestimmungen ermöglicht, Nutzerdaten umfassend auszuwerten, was zu einer Profilbildung beitragen könne. Aufgrund der unbestimmten Vorgaben sei für den Nutzer zudem unabsehbar, welchen Umfang und Inhalt seine Einwilligung für die Verarbeitung seiner Daten hat.

Caspar hat nach eigenen Angaben die Enthüllungen über die Internetüberwachung durch die US-amerikanische NSA im PRISM-Programm zum Anlass genommen, bei den in Hamburg ansässigen Internet-Unternehmen Google, Facebook und AOL nachzufragen, ob und inwieweit ihre deutschen Nutzer betroffen sind. "Ob aber eine belastbare und klare Antwort hierauf möglich ist oder ob am Ende Geheimhaltungsverpflichtungen der erforderlichen Transparenz entgegenstehen, liegt letztlich auch in der Hand der amerikanischen Administration", teilte Caspar weiter mit.

Googles Datenschutzbestimmungen könnten nicht unabhängig von gesetzlichen Auskunftspflichten und den Zugriffsrechten der US-Geheimdienste betrachtet werden, meint Caspar. Nutzerprofile eröffneten möglicherweise auch die Möglichkeit einer systematischen Auswertung von personenbezogenen Daten durch staatliche Stellen in den USA. Wenn die NSA auf europäische Nutzerdaten ohne Rechtsschutzmöglichkeiten und öffentliche Kontrolle zugreife, würden die Risiken für schwere Grundrechtseingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Millionen von Nutzern erhöht. Das dürfte letztlich zu einem massiven Vertrauensverlust in die Dienste führen. (anw)