Datenschützer warnen vor Personenkennziffer

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz fordert den Stopp eines fast schon beschlossenes Gesetzes, das eine zentrale Registrierung und Nummerierung der gesamten deutschen Bevölkerung beim Bundesamt für Finanzen vorsieht.

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Von
  • Angela Meyer

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) fordert eine öffentliche Debatte über ein fast schon beschlossenes Gesetz, das eine zentrale Registrierung und Nummerierung der gesamten deutschen Bevölkerung beim Bundesamt für Finanzen vorsieht. Kurz vor seiner endgültigen Verabschiedung ist der Artikel 7 im ursprünglichen Entwurf (PDF) für das Steueränderungsgesetz 2003 noch einmal ergänzt worden (PDF). Danach soll die Abgabenordnung in Zukunft in einem neuen Unterabschnitt "Identifikationsmerkmal" festlegen, dass jeder eine bundesweit einmalige Identifikationsnummer sowie jeder Betrieb eine ebenso eindeutige Wirtschafts-Identifikationsnummer erhält, die gemeinsam mit weiteren individuellen Daten zentral gespeichert und genutzt werden sollen.

Die DVD wertet dies in ihrer Presseerklärung als "datenschutzrechtlichen Quantensprung" und warnt davor, dass dies der Einstieg in eine Totalerfassung der Bevölkerung sei. Das Argument, die Identifikationsnummern trügen dazu dabei, für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen, hält die DVD für vorgeschoben: Dies könne man auch durch den Abbau von Vollzugsdefiziten, die Bekämpfung von Steuerkriminalität oder durch eine andere Gestaltung der Steuersätze erreichen.

Neben dem Ziel der Gesetzesänderung kritisiert die DVD auch die Vorgehensweise dabei: So werde das Schutzgut des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in dem Entwurf nur am Rande erwähnt. Eine Diskussion darüber habe noch nicht einmal in Fachkreisen stattgefunden. Die Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz seien von ihm selbst "zurückgestellt" worden. Auch die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit einer zentralen Identifikationsnummer sei nicht begründet worden.

Die im Entwurf vorgesehene Zweckbindung hält die DVD nicht für wirksam. Sie geht davon aus, dass die ID nicht nur bei den Finanzbehörden, sondern auch bei den Meldebehörden, die dem Bundesamt für Finanzen die Basisdatensätze zuliefern sollen, zur eindeutigen Identifizierung gespeichert werden. Denkbar sei auch, dass private Kommunikationspartner der Finanzbehörden wie Arbeitgeber oder Auftraggeber der Steuerpflichtigen die ID zur eindeutigen Zuordnung von Daten zu Steuervorgängen verwenden werden. Wie die Nutzung dieser Daten im Wirtschaftsleben aufgehalten werden soll, darüber habe sich der Gesetzgeber erkennbar bisher keine Gedanken gemacht. Da aus der Sicht der Praxis derzeit kaum eine Chance einer Eingrenzung bestehe, fordere die Deutsche Vereinigung für Datenschutz einen Stopp des Gesetzgebungsverfahrens und eine gesellschaftliche Debatte. (anm)