Datenschutzbeauftrager sieht Schutz der Privatsphäre bedroht

Die zunehmende Überwachung der Telekommunikation habe aus einem Rechtseingriff, der nur in äußersten Fällen zulässig sei, ein alltägliches Strafverfolgungsmittel werden lassen, meint der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Datenschutz.

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Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Helmut Bäumler sorgt sich um den Schutz der Privatsphäre. Nichts sei "falscher", als angesichts einzelner terroristischer Straftaten in Deutschland die Freiheitsrechte ohne Not aufs Spiel zu setzen, sagte Bäumler bei der Vorstellung des Datenschutzberichts 2003 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz. "Unter dem Schock des 11. September und unter dem Eindruck einer ständig -- aus welchem Grund auch immer -- steigenden Kriminalstatistik sind wir in den vergangenen Jahren schon einige Schritte zu weit gegangen."

Die zunehmende Überwachung der Telekommunikation habe aus einem Rechtseingriff, der nur in äußersten Fällen zulässig sei, ein alltägliches Standardmittel der Strafverfolgung werden lassen. Der effiziente Schutz der Telekommunikationsfreiheit gehöre daher ganz oben auf die innenpolitische Tagesordnung. Der erste Schritt dazu müsse die von der Bundesregierung versprochene Analyse der Gründe für den enormen Anstieg der Überwachung der Telekommunikation sein.

Auf anderen Gebieten mache der Datenschutz hingegen deutliche Fortschritte. Bei vielen Behörden und Unternehmen wachse die Erkenntnis, dass zu einem guten Produkt- und Dienstleistungsangebot auch ein überzeugendes Datenschutzkonzept gehört. Dies eröffne ihnen neue Perspektiven. Datenschutzaudit und -gütesiegel ließen zudem den "präventiven Datenschutz" Realität werden. Erstmals habe ein Unternehmen einen bedeutsamen Auftrag nach Schleswig-Holstein vergeben, weil es nur unter diesen Bedingungen ein Datenschutzaudit durchführen kann.

Im vergangenen Jahr hätten sich bei Kontrollen durch das Landeszentrum eine Reihe von Mängeln gezeigt. Als Beispiel nannte Bäumler die Rasterfahndung im Anschluss an den 11. September. Die Aktivitäten des Bundeskriminalamtes seien von der geltenden Rechtslage nicht gedeckt gewesen. Das BKA habe allenfalls im Auftrag der Länder tätig werden dürfen, nicht aber den wesentlichen Teil der Rasterfahndung in eigener Regie durchführen dürfen.

Das Informationsfreiheitsgesetz habe sich im Berichtsjahr als eine positive Bereicherung für das "auf Transparenz und Teilhabe angelegte Gemeinwesen" erwiesen, meint der Datenschutzbeauftragte. Meist könne das Gesetz problemlos in Anspruch genommen werden; wo Streitfragen auftraten, könnten sie häufig unter Vermittlung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz geschlichtet werden. Zu einem Ärgernis könnte sich aber die Haltung einiger Kommunen auswachsen, die meinen, wo die Verwaltung nicht hoheitlich, sondern fiskalisch handle, sei das Gesetz nicht anwendbar. (anw)