Datenschutzbeauftragte kritisieren Entwurf des Telekommunikations-Gesetzes

"Gravierende Verschlechterungen des Datenschutzes" sehen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Entwurf des Bundeskabinetts für ein neues Telekommunikationsgesetz.

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Von
  • Angela Meyer

Vor "gravierenden Verschlechterungen des Datenschutzes" warnt die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in einer Entschließung zu dem umstrittenen Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes. Den Entwurf hatte die Bundesregierung am 15. Oktober beschlossen. Die Datenschützer forderten den Gesetzgeber auf, den Entwurf bei den bevorstehenden Beratungen in mehreren "sensiblen Punkten zu korrigieren und den gebotenen Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses sicherzustellen".

So gebe der Gesetzentwurf mit der Berechtigung für die Diensteanbieter, grundsätzlich alle entstehenden Verkehrsdaten (also auch alle Zielrufnummern) unverkürzt bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung zu speichern, ohne Not und ohne überzeugende Begründung eine bewährte Regelung auf. Bisher ist die Speicherung von verkürzten Zielrufnummern vorgesehen, wenn sich Kunden nicht ausdrücklich für die vollständige Speicherung oder Löschung entscheiden.

"Vollends inakzeptabel" sei die inzwischen vom Rechtsausschuss des Bundesrates vorgeschlagene Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten hat hierbei "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken". Schon die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung würde dazu führen, dass Millionen von Verkehrsdatensätzen selbst dann noch unverkürzt gespeichert bleiben und dem Zugriff anderer Stellen ausgesetzt sind, wenn die Diensteanbieter sie für ihre Abrechnungszwecke nicht mehr benötigen. Das im Entwurf weiterhin vorgesehene Recht der Kunden, die Speicherung gekürzter Zielrufnummern oder ihre vollständige Löschung nach Rechnungsversand zu verlangen, werde daran wenig ändern, weil nur eine Minderheit es wahrnehmen werde.

Auch die mit der TKG-Novelle geplante Einführung einer Identifikationspflicht beim Kauf von Prepaid-Handys kritisierten die Datenschutzbeauftragten, da sie zu einer verdachtslosen Datenspeicherung auf Vorrat führen würde, ohne dass ein nennenswerter Erkenntnisgewinn der Sicherheitsbehörden erkennbar sei. Wer ein solches Handy kaufe, sei nicht automatisch identisch mit der Person, die das Handy nutzt. Bisher gilt die Führung einer Kundendatei bei vertragslosen Handys als gesetzwidrig.

Und auch das Vorhaben, den Strafverfolgungsbehörden, der Polizei und den Nachrichtendiensten Zugriff auf Zugangsdaten wie Passwörter, PINs, PUKs zu eröffnen, mit denen die Inhalte oder nähere Umstände einer Telekommunikation geschützt werden, stieß bei den Datenschützern auf Kritik. Da weder ein Straftatenkatalog noch ein Richtervorbehalt vorgesehen sei, könnten die Sicherheitsbehörden einerseits von dieser Befugnis unkontrolliert Gebrauch machen, würden aber andererseits damit häufig ins Leere laufen, da die Anbieter diese Daten aus Gründen der Datensicherheit für sie selbst unlesbar verschlüsselt speichern.

Siehe auch bei Telepolis: Rechtsausschuss für Vorratsdatenspeicherung (anm)