EU-Gerichtshof entscheidet heute zu DocMorris

Heute wird das Luxemburger Gericht entscheiden, ob der niederländische Medikamentenversender gegen geltendes Recht verstoßen hat.

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Von
  • Torge Löding

Heute wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg im Fall Deutscher Apothekerverband (DAV) gegen den niederländischen Medikamenten-Versender DocMorris entscheiden. Das Urteil wird im Laufe des Tages im Internet veröffentlicht (Suchformular: Aktenzeichen C-322/01 eintragen).

Der Deutsche Apothekerverband reichte gegen die niederländische Apotheke im Oktober 2000 einen Antrag auf einstweilige Verfügung bei Gericht ein. Der Verband warf den Niederländern Verstoß gegen das deutsche Versandhandelsverbot vor sowie Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und das Heilmittelwerbegesetz. Das Verfahren durchlief das Landgericht (AZ 2-03 O 366/00) und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ 6 U 240/00) und landete schließlich vor dem Gericht in Luxemburg.

Unterdessen hat die deutsche Gesundheitsministerin aber ohnehin ein Gesetz auf den Weg gebracht, demnach der Medikamenten-Versandhandel ab dem kommenden Jahr erlaubt sein soll. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände reagierte darauf bereits mit der Einrichtung eines eigenen Versandhandels. (tol)