EU-Kommissar Frattini will Aufruf zum Terrorismus im Internet strafbar machen

Die EU-Kommission wird nächste Woche neben den Maßnahmen zur Regulierung des Internet auch einen Vorschlag zur Einführung für die Erhebung von Flugpassagierdaten nach US-Vorbild machen.

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Von
  • Florian Rötzer

Am Dienstag nächster Woche wird EU-Justizkommissar Franco Frattini in Fortführung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des Terrorismus ein weiteres Paket mit Vorschlägen vorlegen. Dazu gehört ein Aktionsplan zur Sicherstellung von Explosivstoffen durch Maßnahmen zur Lagerung, Beförderung und Rückverfolgbarkeit, um zu verhindern, dass Terroristen an Explosivstoffe gelangen.

Ein zweiter Vorschlag betrifft eine europäische Erfassung der Flugpassagierdaten. Ähnlich wie beim PNR-System der USA würden die Fluggesellschaften auch beim geplanten EU-System mit dem Namen European Passenger Name Record (PNR) die Daten der Fluggäste, die in die EU fliegen, an die Sicherheitsbehörden weitergeben müssen. In seinem Vorschlag wird Frattini darlegen, welche Daten erhoben und wie lange sie gespeichert werden sollen. Unklar ist noch, ob sie auch bei innereuropäischen Flügen verlangt werden sollen.

Der dritte Vorschlag behandelt Maßnahmen, die das Internet betreffen. Nach Informationen von Reuters will Frattini den Aufruf zum Terrorismus sowie das Anwerben und das Ausbilden von Terroristen über das Internet EU-weit verfolgen und mit Mindeststrafen belegen. So soll der "öffentliche Aufruf zum Begehen einer terroristischen Straftat" nach EU-Recht in Zukunft strafbar werden, auch wenn dieser nicht zu einem Anschlag führt. Auch "die Verbreitung oder das auf andere Weise der Öffentlichkeit Zugänglichmachen einer Botschaft mit der Absicht, zum Begehen (von terroristischen Handlungen) anzustacheln", soll im Internet, aber auch ganz allgemein strafbar werden.

Frattini bezeichnet das Internet in einem Memorandum zu seinen Vorschlägen als eines der wichtigsten Mittel zur Radikalisierung und Anwerbung von Militanten. Er nennt es "eine Informationsquelle für terroristische Mittel und Methoden, weswegen es als ein 'virtuelles Ausbildungslager' dient". Ob Frattini an seinem Vorhaben festhält, auch den Zugang zu bestimmten Webseiten sperren zu wollen, bleibt abzuwarten. Allerdings hatten hieran auch einige EU-Innenminister Kritik geübt.

Frattini will mit den jetzt bekannt gewordenen Maßnahmen offenbar nur umsetzen, was die EU-Kommission bereits 2005 in einer Mitteilung gefordert hat. Dort hieß es: "Nach dem Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung ist die Aufstachelung zu terroristischen Handlungen eine Straftat. Der Missbrauch des Internets zur Aufstachelung zu Radikalisierung und Gewaltbereitschaft oder zur Rekrutierung von Terroristen ist angesichts der globalen Ausdehnung des Internets, seines Live-Charakters und seiner Effizienz besonders Besorgnis erregend. Das Ziel, terroristische Propaganda aus dem Internet zu entfernen, kann auf der Grundlage der „Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“ angegangen werden." (fr)