EU-Kommission geht rechtlich gegen deutsche Pkw-Maut vor

Lange hat die CSU für ihre Pkw-Maut gekämpft und sie gegen alle Widerstände in Deutschland durchgeboxt. Nun stellt sich die EU-Kommission quer. Gerät damit der Starttermin 2016 in Gefahr?

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 422 Kommentare lesen
Pkw-Maut
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Die EU-Kommission geht rechtlich gegen die auch in Deutschland umstrittene Pkw-Maut vor. Dies berichtet die Welt und zitiert hochrangige Kommissionskreise mit den Worten: "Wir werden gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Pkw-Maut einleiten, weil sie ausländische Fahrer diskriminiert und damit gegen EU-Recht verstößt."

Dem Bericht zufolge beginnt das Verfahren, das in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof münden kann, möglicherweise noch vor Beginn der Sommerpause Anfang August. Dies hänge auch davon ab, wann der Text im deutschen Gesetzesblatt veröffentlicht wird. Der Bundesrat hatte Anfang Mai das Prestigeprojekt der CSU gegen den Widerstand mehrerer Bundesländer gebilligt.

Pkw-Maut

Erst verlangte die CSU im Wahlkampf eine "Pkw-Maut für Ausländer", dann sollte es eine Infrastrukturabgabe für alle Straßen werden. Verkehrsminister Dobrindt legte schließlich einen Gesetzentwurf vor, der eine Maut für Inländer auf Autobahnen und Bundesstraßen, für Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf Autobahnen vorsieht. Kontrolliert werden soll das ganze über eine elektronische Kennzeichenerfassung - dies ist aber nur einer der Punkte, die Kritiker an den Plänen bemängeln.

Die Abgabe soll im Laufe des nächsten Jahres kommen. Inländer zahlen dann für Autobahnen und Bundesstraßen eine Jahresmaut, die nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos gestaffelt ist, im Schnitt 74 Euro. Ausländer sind nur auf Autobahnen mautpflichtig, für sie gibt es auch eine Zehn-Tages- oder eine Zwei-Monats-Maut.

Brüssel hatte bereits angekündigt, die Maut genau unter die Lupe zu nehmen. Denn die Abgabe zahlen unterm Strich nur die ausländischen Fahrer, Inländer sollen ihr Geld über eine niedrigere Kfz-Steuer zurückbekommen. Das EU-Recht untersagt aber die Benachteiligung von Ausländern. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat stets betont, in Gutachten sei nachgewiesen, dass die Maut im Einklang mit europäischem Recht stehe.

EU-Kommissionssprecher Jakub Adamowicz erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu dem Thema lediglich: "Für die Europäische Kommission ist von großer Bedeutung, dass bei der Einführung der PKW-Maut das Prinzip der Nicht-Diskriminierung beachtet wird." Generell begrüße die Behörde, dass die Pkw-Maut nach dem Verursacherprinzip funktioniert und die Autofahrer zur Finanzierung von Straßen heranzieht. Nach Abzug der Systemkosten soll die Maut laut Verkehrsministerium jährlich 500 Millionen Euro einbringen. Kritiker bezweifeln dies. Union und SPD hatten die Abgabe im Koalitionsvertrag vereinbart. (axk)