EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für Open Data

Die EU-Kommission will den Mitgliedsstaaten helfen, sich die Potenziale der Informationen des öffentlichen Sektors zu erschließen. Öffentliche Stellen wie Bibliotheken, Museen und Archive sollten für Downloads keine Gebühren erheben.

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Die EU-Kommission will bestehende Hindernisse in den Mitgliedsstaaten bei der Freigabe von Verwaltungsinformationen nach den Open-Data-Grundsätzen abbauen. Sie hat dazu am Donnerstag Leitlinien abgesegnet und veröffentlicht. Die Kommission erläutert darin, wann öffentliche Stellen eine bedingungslose und lizenzfreie Weiterverwendung erlauben und unter welchen Umständen auch besonders geschützte personenbezogene Informationen eingeschlossen werden können. Behörden sollen nur dann überhaupt eine Lizenz vorschreiben, wenn ein "einfacher Hinweis" auf Möglichkeiten zum Nutzen der Daten nicht ausreicht. Andernfalls seien offene Lizenzen wie möglichst freizügige "Creative Commons"-Varianten zu bevorzugen, die es unnötig machen, eigene Bedingungen auszuarbeiten.

Die Kommission stellt zudem fünf Datentypen vor, an denen Unternehmen und andere potenzielle Zweitnutzer am meisten interessiert sind. Dazu zählen Postleitzahlen und geographisches Kartenmaterial, Informationen über Wetter, Boden- und Wasserqualität, Energieverbrauch, Emissionen und andere Umwelt- und Erdbeobachtungsdaten. Auch seien Verkehrsinformationen wie Fahrpläne öffentlicher Verkehrsmittel oder zu laufenden und geplanten Straßenarbeiten, statistische Angaben sowie Unternehmens- und Handelsregister sehr gefragt.

Die Kommission empfiehlt, dass öffentliche Stellen wie Bibliotheken, Museen und Archive keine Gebühren erheben sollten, wenn digitale Dokumente online heruntergeladen werden können. Andernfalls sollten Einnahmen etwa über Registrierungsgebühren von den Gesamtkosten abgezogen werden. Damit blieben beim Nutzer nur die "Nettokosten" für die Reproduktion und Verbreitung der Daten hängen.

Das EU-Parlament hatte voriges Jahr eine Reform der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors verabschiedet. Danach sollen Verwaltungsdaten prinzipiell als Open Data veröffentlicht werden. Die Gesetzesvorgaben werden nach Ansicht der Kommission bislang aber nicht einheitlich in den Mitgliedsstaaten umgesetzt. Sie eröffnete daher im Sommer 2013 eine Konsultation, deren Ergebnisse nun in die Leitlinien eingeflossen sind. (anw)