EU-Parlament votiert für "Netzneutralität" mit großen Hintertüren

Die EU-Abgeordneten haben einen halbgaren Kompromiss zum "offenen Internet" und ein teilweises Aus für Roaming-Gebühren verabschiedet. Spezialdienste und Verkehrsmanagement werden ermöglicht.

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(Bild: etno.eu)

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Das EU-Parlament hat am Dienstag ein geschrumpftes Gesetzespaket für den "elektronischen Binnenmarkt" beschlossen. Es enthält neue Vorgaben zur Netzneutralität und zu Auslandsgebühren beim Mobilfunk, die vom 15. Juni 2017 an zu großen Teilen wegfallen sollen. Ausgeschlossen wird dabei, dass Kunden ihre SIM-Karte im günstigeren Ausland kaufen, sie aber zu Hause mit "permanentem Roaming" nutzen wollen.

Das Parlament beschließt damit einen Kompromiss, den es mit dem EU-Rat und der EU-Kommission über den Sommer hinweg festgeklopft hatte. Bürgerrechtsorganisationen, Internetfirmen, Wagniskapitalgeber, der Web-Initiator Tim Berner-Lee und Landesmedienanstalten kritisierten den Deal vorab scharf, da er Hintertüren für ein Zwei-Klassen-Netz offenhalte.

Trotzdem folgte die Parlamentsmehrheit der Empfehlung des federführenden Industrieausschusses und beschloss die Verordnung ohne alle Änderungsanträge etwa von Grünen, Linken und Liberalen, die sich an den strengeren Standards zur Netzneutralität aus der 1. Lesung orientierten. Für die Korrekturen stimmten jeweils gut 200 von knapp 700 anwesenden Volksvertretern.

Die Abgeordneten stimmten zwar grundsätzlich für das "Best Effort"-Prinzip. Demnach sollen Provider alle Datenpakete unabhängig von Inhalt, Anwendung, Herkunft und Ziel gleich behandeln und schnellstmöglich durch ihre Leitungen transportieren. Das Wort "Netzneutralität" taucht im Gesetzestext aber gar nicht mehr auf, geht nun nur noch darum, ein nicht genau definiertes "offenes Internet" zu erhalten.

Provider können die vielfach beschworenen Spezialdienste – die in der Praxis aber noch keine Rolle spielen – zusätzlich zum traditionellen Internet anbieten, wenn solche Angebote erforderlich sind, um ein spezielles Qualitätsniveau zu gewährleisten. Dafür muss ausreichend Netzkapazität bereitstehen. Ob Zusatzdienste wirklich notwendig sind, sollen die nationalen Regulierungsbehörden entscheiden.

Gestattet wird den Zugangsanbietern auch ein "angemessenes Verkehrsmanagement". Sie dürfen Datenpakete ausbremsen oder ausfiltern, etwa um das Netz integer und sicher zu halten oder eine "drohende Netzüberlastung zu vermeiden". Insbesondere verschlüsselte Daten könnten so beispielsweise nur gedrosselt durchgeleitet werden.

Nicht prinzipiell untersagt wird die Praxis des "Zero Rating", wobei Anbieter die Übertragung spezieller Inhalte wie von Streaming-Diensten nicht auf eventuelle Datenvolumina anrechnen und diese so "bevorzugt" zu den Endkunden fließen können. Das letzte Wort sollen hier wieder nationale Regulierer wie die Bundesnetzagentur haben.

Der Mannheimer Regulierungsrechtler Thomas Fetzer moniert in einer Analyse des Gesetzestexts für die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, dass die inhaltliche Vielfalt im Internet nicht effektiv geschützt werde. Den Mitgliedsstaaten verbleibe auch kein echter Handlungsspielraum für eigene Nachbesserungen, da die Verordnung den Sachverhalt abschließend regele.

Den nationalen Regulierungsbehörden wird es laut Fetzer aber überlassen, "Mindestqualitäten" für den Internetzugang zu definieren. Hier könnten eventuell Standards für den Empfang und die Verbreitung spezieller Inhalte, die für die öffentliche Meinungsbildung relevant sind, noch festgelegt werden.

Während der abschließenden Aussprache am Vormittag hatte der Grüne Michel Reimon gewarnt, dass die vage Netzneutralitätsklausel die Demokratie gefährde und nur den Telekommunikationskonzernen nütze. Auch die SPD-Politikerin Petra Kammerevert zeigte sich unzufrieden mit dem Erreichten, da es zu viele Schlupflöcher für Mautstraßen im Netz gebe. Britische Rechtkonservative freuten sich, dass die nationalen Porno-Filter zum Jugendschutz beibehalten werden dürften. Sprecher der konservativen Europäischen Volkspartei unterstrichen, dass der Text nicht perfekt, aber besser als gar nichts sei. (anw)