EU: Schärfere Vorschriften gegen Betrug bei bargeldlosen Zahlungen stehen

Die EU-Gremien haben sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, wonach Strafen bei Kartenbetrug erhöht und virtuelle Währungen einbezogen werden.

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EU: Schärfere Vorschriften gegen Betrug bei unbaren Zahlungen stehen
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In der EU sollen Betrug und Fälschungen rund um bargeldlose Zahlungsmittel wie Kredit- oder EC-Karten künftig härter geahndet und so die Cyberkriminalität insgesamt besser bekämpft werden. Auf einen Richtlinienentwurf dafür haben sich am Dienstagabend Vertreter des Europäischen Parlaments, des Ministerrats und der Kommission verständigt. Unter den Rechtsrahmen fallen demnach erstmals auch Transaktionen mit virtuellen Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple sowie mobile Zahlungen übers Smartphone.

Kriminalisiert wird mit der geplanten Richtlinie zudem, wer Zahlungsdaten beispielsweise per E-Mail-Phishing oder Skimming an Geldautomaten oder Terminals klaut, veruntreut, weiterverkauft oder anderweitig verbreitet. Strafbar soll es auch etwa sein, gefälschte Bezahlinstrumente zu besitzen, zu vertreiben oder einzusetzen. Unter besonders geschützte IT-Systeme, die nicht geknackt oder manipuliert werden dürfen, fassen die EU-Gremien alle Vorrichtungen für Zahlvorgänge einschließlich digitaler Transaktionsmedien.

Die neuen Vorschriften sehen europaweit ein harmonisiertes Mindeststrafmaß zwischen ein und fünf Jahren je nach Schwere der Delikte vor. Die Verhandlungsführer wollen dem "Forum Shopping" einen Riegel vorschieben, also der Wahl eines "günstigeren" Gerichtsstands durch Kriminelle. Schätzungen zufolge werden mit Zahlungskartenbetrug jährlich mindestens 1,8 Milliarden Euro auf kriminelle Weise erwirtschaftet.

Verbessern wollen die Vertreter von Parlament und Rat auch die Hilfe für abgezockte Opfer etwa durch psychologische Unterstützung sowie finanzielle, praktische oder rechtliche Ratschläge. Finanzinstitute und andere private Einrichtungen müssen die Strafverfolgungsbehörden ferner künftig über Straftaten unterrichten.

Die Richtlinie muss vom Parlamentsplenum und vom Rat angenommen werden, was als Formsache gilt. Kurz nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt treten die Vorgaben in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. (anw)