EU drängt zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie

Deutschland und andere Staaten haben zwei Monate Zeit, um auf eine Stellungnahme der EU-Kommission zu reagieren. Anderenfalls droht ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 33 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Die Europäische Kommission hat den zweiten Schritt der Vertragsverletzungsverfahren gegen acht Mitgliedstaaten eingeleitet, die keine Maßnahmen zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation in innerstaatliches Recht eingeleitet haben. Unter den angemahnten Staaten ist auch Deutschland. Die Richtlinie regelt Bereiche wie unerbetene elektronische Nachrichten und Cookies, die den Nutzer identifizieren.

Die Verfahren wurden im November 2003 gegen neun Mitgliedstaaten eingeleitet; seither habe Schweden neue Spam-Vorschriften eingeführt. Der zweite Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens seien Stellungnahmen, die an Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Finnland gerichtet werden. Diese können nun innerhalb von zwei Monaten reagieren, anderenfalls kann ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof gegen sie eingeleitet werden.

Die Bundesregierung hätte bis Oktober 2003 die Richtlinie umsetzen müssen. Derzeit werden verschiedene Entwürfe diskutiert. So erwägt die SPD-Fraktion im Bundestag Haftstrafen für Spammer. Die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Martina Krogmann forderte im Juli 2003, wer Spam-Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers versendet, solle eine Geldstrafe zahlen. Auch solle bußgeldpflichtig werden, wer via Spam für sich werben lässt. (anw)