EU will Verbrauchern grenzüberschreitenden Online-Handel erleichtern

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetzespaket für die Stärkung der Verbraucherrechte beim Handel im Internet vor. Käufer sollen künftig besser von den Vorteilen des europäischen Binnenmarktes profitieren können.

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Am 8. Oktober 2008 will die EU-Kommission ein Gesetzespaket vorlegen, das die Rechte der Verbraucher im Online-Handel nachhaltig stärken soll – insbesondere im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Handel innerhalb Europas. So sind EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva beispielsweise geografische Barrieren vieler Webseiten, mit denen Anbieter verhindern, dass ihre Produkte billiger im Ausland erworben werden können, ein Dorn im Auge. Es sei ein inakzeptabler Zustand, dass den Bürgern die Vorteile des europäischen Binnenmarktes im Internet oft verwehrt bleiben, erklärte Kuneva gegenüber dem Handelsblatt.

Dabei verwies die EU-Kommissarin auf Zahlen aus Deutschland. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes kauften zuletzt rund 21 Millionen Deutsche im Alter ab 10 Jahren im Internet ein. Lediglich sechs Prozent der Käufer hätten Kuneva zufolge in Webshops außerhalb Deutschlands bestellt. Die auf die Abwicklung von elektronischen Zahlungsvorgängen spezialisierte Pago eTransaction Services GmbH hat für deutsche Online-Shops sogar eine Quote von über 95 Prozent deutscher Käufer ermittelt – das heißt, nur knapp 5 Prozent der hiesigen Online-Verkäufer erhielten Bestellungen ausländischer Kunden. Britische Online-Händler hingegen können auf eine international deutlich gemischtere Klientel verweisen – nur gut die Hälfte der Käufer sind Briten.

Aktives Vorgehen gegen die Missstände im grenzüberschreitenden Handel will EU-Kommissarin Kuneva allerdings an die Ergebnisse eigener Studien zur Problematik knüpfen: "Sobald ich genügend handfeste Beweise habe, werde ich aktiv." Konkrete Verbesserungen in anderen Bereichen des Verbraucherschutzes sind aber bereits fest eingeplant. So sollen Käufer unter anderem EU-weit ein 14-tägiges Rücktrittsrecht bei Internetkäufen zugesichert bekommen. Darüber hinaus will Kuneva gesetzliche Mindestinformationen für die Verbraucher vorschreiben und unfaire Vertragsklauseln verbieten. Auf Bedenken seitens der Wirtschaft stoßen unterdessen die Pläne der EU-Kommission, betrogenen Verbrauchern EU-weit das Recht zu Sammelklagen einzuräumen. Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) befürchtet in der Folge Schadensersatzklagen mit horrenden Forderungen, wie sie in den USA üblich sind. (map)