Einwanderung: IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss können bleiben

Der Bundestag hat das Fachkräfte-Einwanderungesetz beschlossen. Es soll helfen, den Fachkräftemangel zu beheben.

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Bundesinnenministerin Nancy Faser spricht im Bundestag zum Fachkräfte-Einwanderungsgesetz.

(Bild: Deutscher Bundestag)

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Der Bundestag hat das von der Bundesregierung vorgelegte Fachkräfte-Einwanderungsgesetz beschlossen. IT-Spezialisten sollen künftig eine "Blaue Karte EU" erhalten können, wenn sie keinen Hochschulabschluss besitzen, "aber bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können", gemeint sind Berufserfahrungen auf akademischen Niveau. Mit diesen Regelungen soll die Attraktivität Deutschlands für besonders qualifizierte Drittstaatsangehörige gesteigert werden. 388 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 234 dagegen, 31 enthielten sich.

Für Personen mit einem ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss, die eine Arbeit in Deutschland suchen, wird laut "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" (PDF) eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems eingeführt. Auswahlkriterien sind Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. "Der Wechsel in Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken wird gewährleistet", schreibt die Regierung. Allein hierdurch könne es jährlich zusätzlich 30.000 Anträge geben, schätzt die Bundesregierung. Insgesamt strebt sie mit dem Gesetz an, jährlich 60.000 zusätzliche Arbeitskräfte zu gewinnen.

Für eine stärkere Bildungsmigration soll das Studieren in Deutschland attraktiver gemacht werden. Die Studierenden sollen leichter eine Nebenbeschäftigung aufnehmen können, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Mit dem Gesetz werden bestehende Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe gesenkt. Auch wird eine niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss geschaffen. Die Regierung hat damit auf die Kritik von Arbeitgebern reagiert, für die die bisherigen Gehaltsschwellen zu hoch waren, erläuterte Konstantin Kuhle von der FDP.

Künftig soll auch international Schutzberechtigten, die ihren Schutzstatus in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten haben, eine Blaue Karte EU ausgestellt werden; für deren Inhaber werden Arbeitgeberwechsel vereinfacht. Zudem wird für Inhaber einer Blauen Karte EU der Familiennachzug erleichtert und auch, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt zu erlangen.

Um den Bedarf an Fachkräften in Deutschland zu decken, reiche es nicht aus, inländische und innereuropäische Potenziale zu heben, meint die Bundesregierung. "Zusätzlich müssen drittstaatsangehörige Fachkräfte für eine Erwerbsmigration nach Deutschland gewonnen und ihnen hierzu ein rechtmäßiger Aufenthalt gewährt werden."

Das bisherige Fachkräfte-Einwanderungsgesetz habe sich im Grundsatz bewährt. Darauf aufbauend, solle die Fachkräfteeinwanderung künftig auf einer Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule beruhen. Die "Fachkräftesäule" bleibe zentrales Element, sie umfasse wie bisher die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss, schreibt die Regierung. Wer einen solchen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.

Stephan Stracke aus der CDU/CSU-Fraktion meinte, die Regierung steuere an dem eigentlichen Problem der langen Verfahren vorbei. Sie müssten digitaler und schneller werden. Auch setze die Regierung nicht mehr darauf, bestqualifizierte Arbeitskräfte zu rekrutieren. Das sei nicht richtig für eine Industrienation. Fraktionskollege Alexander Throm sieht in einem möglichen "Spurwechsel", mit einem Touristenvisum einreisen und an eine Arbeitserlaubnis gelangen zu können, ein "Einfallstor" für illegale Einwanderung.

Norbert Kleinwächter von der AfD meint, die Regierung ziehe mit ihrer Politik "Glücksritter" an. Die Linke lehnt laut ihrer Abgeordneten Susanne Ferschl eine Politik ab, die Menschen danach einteilt, ob sie gebraucht werden oder nicht.

(anw)